Dies ist eine Diskussion zu Wahlrecht innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Wahlrecht da ich kein Jurist bin, würde ich gerne mal eine rein hypothetisch mögliche Antwort von Euch erhalten. Folgender Sachverhalt: Es ist Bundestagswahl. Person A zieht um, und meldet seinen Hauptwohnsitz von der Stadt Z zur Stadt J um. Bei der Ummeldung erhält er vom Bürgeramtsmitarbeiterin B keinen Hinweis, dass er einen Antrag stellen kann, dass er in das Wählerverzeichnis der Stadt J eingetragen werden kann. Die Freundin von Person A erhält einige Wochen vor der Wahl die Wahlberechtigungskarte. Weder bei seinem Hauptwohnsitz noch beim alten Hauptwohnsitz erhält Person A seine Wahlberechtigungskarte. Daraufhin telefoniert er mit dem Kreiswahlleiter (KWL) des Wahlbezirkes J, derjenige versichert ihm sich darum zu kümmern. KWL von J hält Rücksprache mit KWL von Z, daraufhin wird A versichert, dass er in der Stadt Z wählen gehen kann und im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen ist. A hält zur Sicherheit noch einmal Rücksprache mit dem KWL von Z, dieser sichert ihm zu, dass A in der Stadt Z wählen gehen darf. Am Tag der Bundestagswahl fährt A zur Stadt Z, und ist im Wahllokal nach 15 Uhr. Der Wahlleiter verweigert ihm die Stimmabgabe, nach Rücksprache mit KWL Z, würde ihm gesagt werden, dass Fehler passieren können und er leider nicht in Z wählen darf. Am gleichen Tag vor 18 Uhr telefoniert er mit KWL von J, dieser gibt ihm diegleiche Auskunft, dass er leider nicht in J wählen darf, und das die Stadt Z die ganze Sache verbockt hat. Bei einem Anruf beim Bundeswahlleiter vor 18 Uhr, teilte man A ebenso mit, dass er leider bei dieser Wahl nicht wählen gehen darf. Mal angenommen, dieser fiktiver Fall wäre eingetreten. Meinem Rechtsempfinden nach wurde A eines der verbrieften Grundrechte aufgrund bürokratischer Fehler beraubt. Nun würde mich interessieren, welche Rechtsmittel bei so einem fiktiven Fall eingesetzt werden könnten. MfG Andy! |
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