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Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Dies ist eine Diskussion zu Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 14:04
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Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Angenommen ein Verein hat sich zum Ziel gesetzt den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen.

Angenommen dieser Verein sammelt im ganzen Bundesgebiet Unterschriften für sein Vorhaben. Angenommen mehr als die Hälfte aller Bundesbürger unterschreiben. Ist damit ein entsprechendes Gesetz zustandegekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 16:05
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Natürlich nicht.

Über Bundesgesetze beschließt in Deutschland der Bundestag. Lies die Artt. 76ff GG.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 16:07
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Art. 76 GG ff?

edit: Oh, Humungus war schneller
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 06:48
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Also könnte man auf diese Weise auch keine neue Verfassung beschließen?
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  #5 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 08:41
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Nein. Eine Bürgerinitiative hat in Deutschland noch nie die Verfassung geändert. Die Abstimmung über eine neue Verfassung (Art. 146 GG) kann auf diese Art und Weise nicht gestartet werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 09:30
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

für eine grundgesätzänderung bruacht es schon sowieso eine zwei-drittel mehrheit. also erst mal zweidrittelmehrheit im bundestag. und dann auch noch zweidrittelmehrheit im bundesrat. erst damit kann die verfassung geändert werden.
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Alt 11.03.2011, 09:53
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nein. Eine Bürgerinitiative hat in Deutschland noch nie die Verfassung geändert. Die Abstimmung über eine neue Verfassung (Art. 146 GG) kann auf diese Art und Weise nicht gestartet werden.
Angenommen: "das Volk" möchte Volksentscheide auf Bundesebene. Gesetze kann "das Volk" unmittelbar nicht beschließen. Daher bedarf es hierzu einer Verfassungsänderung. Über eine Verfassungsänderung beschließt ausschließlich Bundestag + Bundesrat.

Das heißt doch, dass Volksentscheide ohne die Zustimmung der Mitglieder im Bundestag und der Landesregierungen nicht möglich sind. "Das Volk" hat rechtlich keine Möglichkeit das Recht auf Volksentscheide zu erzwingen, richtig gedacht?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 09:55
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Zitat:
Zitat von muyang_ren Beitrag anzeigen
Angenommen: "das Volk" möchte Volksentscheide auf Bundesebene. Gesetze kann "das Volk" unmittelbar nicht beschließen. Daher bedarf es hierzu einer Verfassungsänderung. Über eine Verfassungsänderung beschließt ausschließlich Bundestag + Bundesrat.
Jo.

Zitat:
Das heißt doch, dass Volksentscheide ohne die Zustimmung der Mitglieder im Bundestag und der Landesregierungen nicht möglich sind. "Das Volk" hat rechtlich keine Möglichkeit das Recht auf Volksentscheide zu erzwingen, richtig gedacht?
Jo.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 20:26
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Das gilt natürlich nur, solange das Grundgesetz gilt. Wenn das Volk sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt eine neue Verfassung gibt, sind die Formalien der alten Verfassung hinfällig. Revolutionen finden aber nicht durch Unterschriftenliste statt.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 21:53
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AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Das gilt natürlich nur, solange das Grundgesetz gilt. Wenn das Volk sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt eine neue Verfassung gibt, sind die Formalien der alten Verfassung hinfällig. Revolutionen finden aber nicht durch Unterschriftenliste statt.
Nicht ? Schade...
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