Dies ist eine Diskussion zu Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Angenommen dieser Verein sammelt im ganzen Bundesgebiet Unterschriften für sein Vorhaben. Angenommen mehr als die Hälfte aller Bundesbürger unterschreiben. Ist damit ein entsprechendes Gesetz zustandegekommen? |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Natürlich nicht. Über Bundesgesetze beschließt in Deutschland der Bundestag. Lies die Artt. 76ff GG.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Art. 76 GG ff? edit: Oh, Humungus war schneller |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Also könnte man auf diese Weise auch keine neue Verfassung beschließen? |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Nein. Eine Bürgerinitiative hat in Deutschland noch nie die Verfassung geändert. Die Abstimmung über eine neue Verfassung (Art. 146 GG) kann auf diese Art und Weise nicht gestartet werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung für eine grundgesätzänderung bruacht es schon sowieso eine zwei-drittel mehrheit. also erst mal zweidrittelmehrheit im bundestag. und dann auch noch zweidrittelmehrheit im bundesrat. erst damit kann die verfassung geändert werden. |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Zitat:
Das heißt doch, dass Volksentscheide ohne die Zustimmung der Mitglieder im Bundestag und der Landesregierungen nicht möglich sind. "Das Volk" hat rechtlich keine Möglichkeit das Recht auf Volksentscheide zu erzwingen, richtig gedacht? |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Das gilt natürlich nur, solange das Grundgesetz gilt. Wenn das Volk sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt eine neue Verfassung gibt, sind die Formalien der alten Verfassung hinfällig. Revolutionen finden aber nicht durch Unterschriftenliste statt. |
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| AW: Volksentscheid auf Bundesebene, Deutsche Verfassung Nicht ? Schade... |
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