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Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Dies ist eine Diskussion zu Volksbegehren Verfassugsbeschwerde innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 13:40
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Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Hallo,

es geht um den Volksentscheid der am 04.07.2010 in Bayern durchgeführt wurde.
Es geht um die Wiedereinführung des abosluten Nichtraucherschutzes.


http://validom.net/blog/2010/07/02/v...r-als-gut-ist/

Meine Fragen hierzu:

Sind die Länder zum Erlass eines Nichraucherschutzgesetzes ermächtigt? Woraus ergibt sich dies. Gibt es eine auschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes?
Hat das was mit der Umsetzung des EU-Richtlinie zu tun?

Kann man gegen diesen Volksentscheid wiederum Verfassungsbeschwerde einlegen?

Hat jemand zum Volksentschied nen guten Prüfungsaufbau?

Was gibt es noch zu beachten?

Vielen Dank schonmal
Grüssla
Der Digge
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 14:08
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Zitat:
Zitat von DerDigge Beitrag anzeigen
Kann man gegen diesen Volksentscheid wiederum Verfassungsbeschwerde einlegen?
Weswegen das denn? Die Raucher hätten doch auch teilnehmen können. Die Wahlbeteiligung war aber äußerst niedrig und offenbar konnte die Nichtraucherlobby die Befürworter eines totalen Rauchverbots offenbar besser motivieren an die Urne zu gehen.

Ich selbst bin nach wie vor der Meinung, dass man es gefälligst den Wirten überlassen soll, ob sie ein Nichtraucher- oder ein Raucherlokal betreiben wollen.
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Geändert von 2much (05.07.2010 um 15:07 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 14:12
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Ich WILL NICHT dagegen vorgehen...ich will nur wissen ob und wie es möglich ist. Auch meine anderen Fragen sind wichtig.
Ich habe am 08.07 mündliche...und da müsste man sowas schon wissen. Deswegen poste ich sowas auch in einem Juraforum
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 14:16
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Zitat:
Zitat von DerDigge Beitrag anzeigen
Ich WILL NICHT dagegen vorgehen...ich will nur wissen ob und wie es möglich ist. Auch meine anderen Fragen sind wichtig.
Ich habe am 08.07 mündliche...und da müsste man sowas schon wissen. Deswegen poste ich sowas auch in einem Juraforum
Das hier ist nicht die Schülernachhilfe! Solche Aufgaben sollte ein Schüler selbständig lösen können. Zudem gibt es im Internet massenhaft Informationen darüber, weswegen ich nicht recht einsehe, hier darüber zu diskutieren.

Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurr...e_Gesetzgebung
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 14:37
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Zitat:
Das hier ist nicht die Schülernachhilfe! Solche Aufgaben sollte ein Schüler selbständig lösen können. Zudem gibt es im Internet massenhaft Informationen darüber, weswegen ich nicht recht einsehe, hier darüber zu diskutieren.
Erstens bin ich kein Schüler sondern Jurastudent.
Zweitens ist dies ein Jura-Forum. Daher wird es doch wohl erlaubt sein Fragen bezüglich der rechtlichen Konsequenzen zu stellen. Wenn du übers für und wieder des Volksbegehrens diskutieren willst geh in SPON Forum.
Ferner mag es im Internet auch massig Informationen darüber geben. Ich habe bisher auch schon welche darüber gefunden. Es gibt ja immer bessere.
Dein Link ist mit nicht gerade hilreich, da es nicht darum geht was konkurrierende Gesetzgebung ist sondern darum wie die einzelnen Tb. des in Art. 74 GG aufgeführten Kataloges auszulegen sind.

Grüßla
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  #6 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 14:52
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Ach so, ok. Dann ist das Thema wohl besser hier aufgehoben: http://www.juraforum.de/forum/juraexamen/
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  #7 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 14:56
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Steht da auch schon drin.
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Alt 08.07.2010, 18:12
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Die Frage, ob die Länder zum Erlass des Nichtraucherschutzgesetzes ermächtigt sind, legt ein grundsätzliches Unverständnis der föderalen Struktur der BRD offen. Nicht die Landeszuständigkeit bedarf der Ermächtigung, sondern die Bundeszuständigkeit. D. h. damit die Länder unzuständig sind, brauchst du eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder eine konkurrierende, von der er Gebrauch gemacht hat. Du wirst keine finden.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 18:26
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Die Wahlbeteiligung war aber äußerst niedrig
Für ein Volksbegehren war die Wahlbeteiligung recht hoch, verglichen mit einer normalen Wahl war sie allerdings wirklich niedrig
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Zitat:
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  #10 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 22:43
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AW: Volksbegehren Verfassugsbeschwerde

Ist die Wahlbeteiligung bei Volksbegehren und Co denn immer so niedrig? Erstaunlich...
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