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VISA Affäre - Abgeordnete antragsberechtigt?

Dies ist eine Diskussion zu VISA Affäre - Abgeordnete antragsberechtigt? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2007, 23:05
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VISA Affäre - Abgeordnete antragsberechtigt?

Hallo, ich hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann, da ich vor folgendem Problem stehe:

ich denke, allen hier ist die VISA-Affäre noch ein Begriff (BVerfG 2 BvQ 18/05). Schily und anderen sollte dort erst aus Zeitmangel abgesagt werden, doch dann entschied das BVerfG, dass die zeugen ´solange weiter verhört werden müssen, bis feststeht, dass es definitiv Neuwahllen geben wird. Antragssteller waren damals die komplette CDU/CSU Fraktion und ich denke auch die FDP. Nun zu meiner Frage: Wie wäre es, wenn sich sechs Abgeordnete zusammenschließen und in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete ein Organstreitverfahren einleiten wollen? Sind diese nach § 63 BVerfGG antragsberechtigt? Ich bin mir nicht sicher. Der 63 spricht von "mit eigenen Rechten ausgesttatteten Teilen" der obersten Bundesorgane. Art. 46 GG z.B. oder auch § 105 GO-BT bezeichnen ganz eindeutig Rechte des Abgeordneten, also wäre er als ein solcher Teil zu werten. Dann könnte aber jederzeit ein einzelner Abgeordneter einen Organstreit mit dem Bundestag führen. Das BVerfG hat in ständiger rechtssprechung die Fraktion als einen solchen Teil anerkannt, aber wie ist es nun mit einzelnen oder kleinen Gruppen von Abgeordneten?

Vielen Dank im Voraus!!
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Alt 05.01.2007, 13:11
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AW: VISA Affäre - Abgeordnete antragsberechtigt?

mir hat neulich jemand gesagt, dass die abgeordneten nicht antragsberechtigt sind, weil sie hier keine fraktionsstärke haben und hier auch nicht teil des bundestages sind.. soll man wohl im degenhart nachlesen können, unter organstreit.. aber ich bin auch ziemlich ratlos bei dieser hausarbeit.. (ich nehme mal an, dass du grad ne hausarbeit schreibst, und im ersten semester jura an der lmu sstudierst, oder?)
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