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Verstärkung eines Grundrechts mit einem anderen?

Dies ist eine Diskussion zu Verstärkung eines Grundrechts mit einem anderen? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 12.03.2010, 22:34
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Verstärkung eines Grundrechts mit einem anderen?

Mal angenommen, es soll nur die Meinungsfreiheit des A geprüft werden, aber weitere Grundrechte anderer Personen könnten diese verstärken. Beispielsweise könnte das die Pressefreiheit des Verlages V, in dem die Meinung veröffentlich wurde. Kann man dann die anderen Grundrechte, wie hier im Beispiel die Presefreiheit des V, sozusagen als Verstärkung für die Meinungsfreiheit des A bei der Abwägung nennen, damit die Waageschale tiefer liegt? Abgewogen werden soll die Meinungsfreiheit des A gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des B.
Wie gesagt, die Fallfrage war nur, ob die Meinungsfreiheit des A verletzt ist.
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Alt 12.03.2010, 23:28
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AW: Verstärkung eines Grundrechts mit einem anderen?

Nein, kann man nicht- da es ja nur um Rechte des A geht. Dieser liegt ja dann nichtmal im Schutzbereich der Pressefreiheit.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 00:06
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AW: Verstärkung eines Grundrechts mit einem anderen?

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