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Verständnisproblem mit einem Wortlaut in Art. 73 I GG

Dies ist eine Diskussion zu Verständnisproblem mit einem Wortlaut in Art. 73 I GG innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 17:54
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Verständnisproblem mit einem Wortlaut in Art. 73 I GG

Hallo!

In Art. 73 I Nr. 10 ist folgendes zu lesen:

Code:
	10. 	die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder
		a) 	in der Kriminalpolizei,
		b) 	zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und
		c) 	zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
		sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;


ich verstehe jetzt nicht genau, wieso das mit der einrichtung des BKA erst NACH der aufzählung c) erfolgt. außerdem irritiert mich das wörtchen "sowie". soll das heißen, dass eine zusammenarbeit von bund und länder gar nicht nötig ist?

ich prüfe die gesetzgebungskompetenz für ein änderungsgesetz des bundeskriminalamtgesetzes. im sachverhalt ist natürlich nirgendwo von einer zusammenarbeit von bund und ländern die rede.

sind das alles alternativen zueinander?
beispiel:
Alt. 1 = zusammenarbeit von bund und länder -> a), b), c)
Alt. 2 = einrichtung eines BKA
Alt. 3 = internationale Verbrechensbekämpfung


oder ist alles, was nach der aufzählung c) folgt als ergänzung zur zusammenarbeit zu sehen???


danke im voraus für eure antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 17:57
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AW: Verständnisproblem mit einem Wortlaut in Art. 73 I GG

Die Kompetenzen sind alternativ. Das BKA wurde bereits 1951 eingerichtet.
Die lit. a-c beziehen sich auf den ersten halbsatz "zusammenarbeit von Bund und Ländern", nach dem "sowie" folgen zwei Sachverhalte die über die Länderebene hinausgehen ("B"KA und internationale=länderübergreifende Kriminalitätsbekämpfung).

:-)
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