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Verständnisfrage zu Hausarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Verständnisfrage zu Hausarbeit innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 29.03.2011, 03:09
Boardneuling
 
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Verständnisfrage zu Hausarbeit

Hallo liebe Freunde der Sonne,
Ich schreibe zur Zeit meine Hausarbeit im Ö-Recht und habe da eine Frage im Kopf schwirren. Vielleicht kann mir ja hier Eine/r helfen.

Sachverhalt: B wird verdächtigt eine Straftat begangen zu haben, woraufhin das Amtsgericht die Sicherstellung und Beschlagnahme seiner privaten Emails anordnet gem. §§ 94, 98 StPO, die sich in einem zugangsgesgesicherten Bereich auf dem Mailserver des Providers befinden. B ruft seine Emails immer sofort ab, belässt sie aber auf dem Mailserver des Providers.

Bin nicht gerade ein Technikfreak und weiß daher auch nicht gerade was ein Provider ist. Ich habe dazu eine BVferGE gelesen, wo gesagt wird, dass Art. 10 I nicht auf gespeicherte Mails greift, sondern dann, wenn nur,die informationelle Selbstbestimmung. Ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz... Handelt es sich nun um gespeicherte Emails auf dem Provider, wonach Art. 10 I nicht greifen würde????

Würde mich über eine Antwort freuen.
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Alt 29.03.2011, 08:13
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AW: Verständnisfrage zu Hausarbeit

Hier ist das neue geschaffene Grundrechtkonstrukt der Vertraulichkeit und Integrität von datenverarbeitenden Systemen (oder wie das heißt) betroffen.
Das Problem ist, dass das Telekommunikationsgrundrecht nur den Vorgang vom Provider zum Rechner schützt- also wie ein Anzapfen der Telefonleitung. Ein Zugriff auf die Daten wenn sie auf dem Rechner liegen wäre nur durch Art 13 geschützt. Wenn man also vorher die Daten abgreift (wie auf dem Providerserver), dann erfüllt das keinen Schutzbereich. Um dieses Loch zu stopfen hat BVerfG so in den letzten 3-4 Jahren oder wann das war, dieses neue Grundrecht entwickelt. Dazu solltest du in der HA was schreiben.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 23:22
Boardneuling
 
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AW: Verständnisfrage zu Hausarbeit

@Brati
Danke für die Antwort. Von diesem Grunderechtskonstrukt hatte ich rar auch schon etwas mitbekommen, aber nicht wirklich viel. Vielleicht liegt es daran, dass ich im Moment nur Zugriff auf GG Kommentare aus dem Jahr 2009 und 2007 hatte.
Werde mich aber darüber nocheinmal richtig erkundigen. Habe heute aber noch eine Entscheidung vom BVerfG (von 2006 war's glaube ich) gefunden, wo gesagt wird, dass Nachrichten auf der Mailbox des Providers noch zum Fernmeldegeheimnis gehören.
Das passt dann ja wie die Faust aufs Auge bei meinem Fall.
Aber das, was du erwähnt hast, werde ich auch auf jeden Fall ansprechen.

Danke nochmals!
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 10:51
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AW: Verständnisfrage zu Hausarbeit

Schau mal die JuS der letzten Jahre durch. Da war auch ein ausführlicher Beitrag zu diesem neuen Grundrecht drin. Ob deine BVerfGE von 2006 jetzt vor dieser Entwicklung liegt weiß ich nicht. Du solltest das auf jeden Fall prüfen, bevor du sie verwendest. Das Grundrecht ist ja erst geschaffen worden, weil man dogmatisch nicht mit bestimmten staatlichen Eingriffen fertig geworden ist.
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