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Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde

Dies ist eine Diskussion zu Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 09.07.2010, 01:07
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Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde

Hallo,
mal angenommen, jemand bekam von einem Verwaltungsgericht in Deutschland ein wichtiges Schreiben, in Form einer vereinfachten Zustellung und dieses Schreiben wurde in einem nicht zugeklebten Umschlag vom Gericht versendet. Wie hoch wäre das einklagbare Schmerzensgeld (Verletzung des Postgeheimnisses) und worauf müsste dieser jemand wo klagen, um dieses Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen?


Über eine sachdienliche Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Alt 09.07.2010, 02:29
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AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde

Zitat:
Zitat von rheinrichs Beitrag anzeigen
Hallo,
...und dieses Schreiben wurde in einem nicht zugeklebten Umschlag vom Gericht versendet.
Wo Menschen arbeiten, passieren nunmal Fehler. Davor ist auch ein Gericht nicht gefeit.

Zitat:
Über eine sachdienliche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Die gibt´s beim Anwalt. Maßgeblich kommt es auf den erlittenen Schaden und dessen Beweisbarkeit an.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2010, 02:39
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AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde

wenn ich ausversehen einen Politiker beleidige, verlangt dieser auch schmerzensgeld. ich hätte ja wirklich davon überzeugt sein können, auch wenn es eine falsche Annahme gewesen ist, dass es sich bei diesem politiker um einen korrupten und pädophilen homosexuellen handelt. was glaubst du, was ich da an schmerzensgeld zahlen müsste, obwohl es ja auch keiner gehört haben könnte
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  #4 (permalink)  
Alt 09.07.2010, 02:56
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AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde

Zitat:
Zitat von rheinrichs
wenn ich ausversehen einen Politiker beleidige, verlangt dieser auch schmerzensgeld. ich hätte ja wirklich davon überzeugt sein können, auch wenn es eine falsche Annahme gewesen ist, dass es sich bei diesem politiker um einen korrupten und pädophilen homosexuellen handelt. was glaubst du, was ich da an schmerzensgeld zahlen müsste, obwohl es ja auch keiner gehört haben könnte
Darum geht es hier aber nicht.

Sie mögen mir verzeihen - ich möchte diesen Sachverhalt auch gerade mit Ihnen nicht diskutieren, zumal Ihre Rechtsauffassung mir doch sehr fragwürdig erscheint, inbesondere wenn man Ihren fehlgehenden Kommentar im "BtM-Eintrag"-Thread betrachtet.

Die Frage eingangs ist im Übrigen sachdienlich beantwortet. Wenn der Geschädigte beweisen kann, daß der Inhalt z.B. sämtlichen Zustellern (welchen wohl das Post- /Briefgeheimnis geläufig sein dürfte) durch Öffnen der Sendung bekannt wurde und der Geschädigte hieraus einen Nachteil erlitten haben soll, so kann er Schmerzensgeld einzuklagen versuchen.

Ansonsten bliebe allenfalls die Beschwerde bei der Poststelle des Verwaltungsgerichts.

Statt der Einlassung hätten Sie - wenn Sie eine genauere, sachdienlichere Einschätzung hinsichtlich der Höhe wünschen - besser den tatsächlichen "Schaden" des "Jemand" genauer definiert.
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Alt 09.07.2010, 03:08
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AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde

Ich weiß auch nicht, warum derlei Umschläge geschlossen zu versenden sind. Hat aus Ihrer Sicht wahrscheinlich nur was mit der Gewährleistung des Versands und nichts mit der Sicherstellung des Postgeheimnisses zu tun.
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Alt 09.07.2010, 03:18
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Alt 09.07.2010, 03:23
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Alt 09.07.2010, 03:30
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Alt 10.07.2010, 09:35
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Alt 10.07.2010, 21:20
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behörde, deutschland, gericht, psotgeheimnis, schmerzensgeld

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