Dies ist eine Diskussion zu Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde mal angenommen, jemand bekam von einem Verwaltungsgericht in Deutschland ein wichtiges Schreiben, in Form einer vereinfachten Zustellung und dieses Schreiben wurde in einem nicht zugeklebten Umschlag vom Gericht versendet. Wie hoch wäre das einklagbare Schmerzensgeld (Verletzung des Postgeheimnisses) und worauf müsste dieser jemand wo klagen, um dieses Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen?Über eine sachdienliche Antwort würde ich mich sehr freuen. |
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde Zitat:
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde wenn ich ausversehen einen Politiker beleidige, verlangt dieser auch schmerzensgeld. ich hätte ja wirklich davon überzeugt sein können, auch wenn es eine falsche Annahme gewesen ist, dass es sich bei diesem politiker um einen korrupten und pädophilen homosexuellen handelt. was glaubst du, was ich da an schmerzensgeld zahlen müsste, obwohl es ja auch keiner gehört haben könnte |
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde Zitat:
Sie mögen mir verzeihen - ich möchte diesen Sachverhalt auch gerade mit Ihnen nicht diskutieren, zumal Ihre Rechtsauffassung mir doch sehr fragwürdig erscheint, inbesondere wenn man Ihren fehlgehenden Kommentar im "BtM-Eintrag"-Thread betrachtet. Die Frage eingangs ist im Übrigen sachdienlich beantwortet. Wenn der Geschädigte beweisen kann, daß der Inhalt z.B. sämtlichen Zustellern (welchen wohl das Post- /Briefgeheimnis geläufig sein dürfte) durch Öffnen der Sendung bekannt wurde und der Geschädigte hieraus einen Nachteil erlitten haben soll, so kann er Schmerzensgeld einzuklagen versuchen. Ansonsten bliebe allenfalls die Beschwerde bei der Poststelle des Verwaltungsgerichts. Statt der Einlassung hätten Sie - wenn Sie eine genauere, sachdienlichere Einschätzung hinsichtlich der Höhe wünschen - besser den tatsächlichen "Schaden" des "Jemand" genauer definiert. |
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde Ich weiß auch nicht, warum derlei Umschläge geschlossen zu versenden sind. Hat aus Ihrer Sicht wahrscheinlich nur was mit der Gewährleistung des Versands und nichts mit der Sicherstellung des Postgeheimnisses zu tun. |
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde ... |
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde ... |
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde ... |
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| AW: Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde ... |
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| behörde, deutschland, gericht, psotgeheimnis, schmerzensgeld |
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