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Verkündung im Bundesgesetzblatt

Dies ist eine Diskussion zu Verkündung im Bundesgesetzblatt innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 06.09.2011, 22:17
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Verkündung im Bundesgesetzblatt

Hallo!
Ich sitze momenten auch an einer Hausarbeit zur Verfassungsmäßigkeit der PID. Das Gesetz wurde Anfang Juli im Bundestag verabschiedet, aber bislang nochnicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Wie verfahre ich nun bei meiner Prüfung? Ohne Verkündung (so momentaner Stand in der "Realität") bekomme ich ein Problem in der formellen Verfassungsmäßigkeit (Art. 82 GG) und in der Zulässigkeit beim Prüfungspunkt des Prüfungsgegenstandes (Gesetz noch garnicht verkündet).

Unterstelle ich die Verkündung, da im Sachverhalt keine Angaben zu finden sind oder halte ich mich an die Realität?

Mit freundlichen Grüßen
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Alt 07.09.2011, 09:35
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AW: Verkündung im Bundesgesetzblatt

Das ist eine Frage der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzw. einer abstrakten Normenkontrolle: im Grundsatz mangelt es bei fehlender Verkündung eines Gesetzes an einer gegenwärtigen Betroffenheit (bei Verfassungsbeschwerde) bzw. an einem zulässigen Antragsgegenstand der Normenkontrolle, da eine präventive Normenkontrolle grundsätzlich unzulässig ist. Hierzu und zu den Ausnahmen gibt es ausreichend Rechtsprechung des BVerfG.
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