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Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil

Dies ist eine Diskussion zu Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 09.08.2011, 17:10
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Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil

Guten Tag liebes Forum,

es geht um ein Urteil aufgrund eines Einzelaktes gegen das VB er-
hoben wurde, 2 Grundrechte könnten verletzt sein.

Meine Frage zum Aufbau der VB:

GR Nr 1:
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage
Verfassungsmäßigkeit des Urteils
GR Nr 2:
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage
Verfassungsmäßigkeit des Urteils

ODER:

GR Nr 1:
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage
GR Nr 2:
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage

GR Nr 1 + 2:
Verfassungsmäßigkeit des Urteils

Da es ja um da ein und das selbe Urteil geht...

Bin Grad nicht in der Universitätsstadt sondern zuhause und überfragt...

Danke, 88High
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 23:24
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AW: Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil

Hallo 88High,

der von dir zuerst genannte Aufbau ist der richtige. Immer das Urteil oder den Verwaltungsakt, welcher Grundrechte verletzt für jedes Grundrecht einzeln prüfen.Selbstverständlich kannst Du dann bei der zweiten Prüfung nach oben verweisen. Beachte jedoch: bezogen auf das Urteil selber entfällt die Prüfung von Geeignetheit,Erforderlichkeit und Angemessenheit(vgl. u.a. Degenhart Klausurenkurs im Staatsrecht 1 Rn.574)

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 10:35
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Thumbs up AW: Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil

Hat mir auf jedenfall weiter geholfen, danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 14:33
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AW: Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil

Zitat:
Zitat von 88high Beitrag anzeigen
Hat mir auf jedenfall weiter geholfen, danke.
Eine Frage hätte ich trozdem noch:

Bezieht sich die verfassungsmässigkeit des Urteils nur auf
das zuvor geprüfte Grundrecht, oder auch jedes Grundrecht?

Würde es sich auf jeden Grundrecht beziehen, wäre jede Prüfung von mehr als einem GR meiner Meinung nach überflüßig.

Gruß 88High
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 21:06
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AW: Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil

Jedes Grundrecht ist immer allein in drei Schritten zuprüfen(bezieht sich nur auf die Freiheitsrechte): Schutzbereich;Eingriff;Rechtfertigung!!!Bei der Rechtfertigung ist dann die Verfassungsmäßigkeit festzustellen, und zwar bei jedem Grundrecht aufs neue! Ergeben sich jedoch keine Unterschiede so kann nach oben verwiesen werden.

MfG
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  #6 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 13:16
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AW: Verfassungsbeschwerde gegen eine Urteil

Hallo,

ich hab eine Frage: Wie prüfe ich den z.B einen ARtikel wie 87 bzw. 87 Abs. II.
Bin bei meiner Ha mit der gliederung der begründetheit zu einem Organstreitverfahren überfragt.

mfg
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