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Verfassungsbeschwerde

Dies ist eine Diskussion zu Verfassungsbeschwerde innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 02:08
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Verfassungsbeschwerde

Hallo Forum,

ich hab da mal ne Frage.

Nach § 93 Abs 3 Bundesverfassunggerichtgesetz kann man ja gegen neue Gesetze innerhalb der Jahresfrist direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.

Trifft das auch auf sogenannte Artikelgesetze bzw. Änderungsgesetze zu, die bestehende Gesetze ändern?

Angenommen ein Artikelgesetz ändert ein bestehendes Gesetz so gravierend ab, das es Verfassungwidrig werden würde.

Hätte dann ein Betroffener die Möglichkeit die Verfassungsbeschwerde gegen das Ärtikelgesetz zu richten?
Schlichlich währe ja das Artikelgesetz ja neues Gesetz was bestehendes ändert?

Blinky
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  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 04:51
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AW: Verfassungsbeschwerde

Du kannst klaro eine Beschwerde einreichen, dies ist als ein Person der in D lebt dein Recht.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 19:56
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AW: Verfassungsbeschwerde

Zitat:
Zitat von DogukaaN Beitrag anzeigen
Du kannst klaro eine Beschwerde einreichen, dies ist als ein Person der in D lebt dein Recht.
Gegen Artikelgesetze oder Änedrungsgesetze kannst du das nur isoliert gegen die Änderungen machen.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 22:14
V.I.P.
 
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AW: Verfassungsbeschwerde

und das nur unter den Voraussetzungen, unter denen Gesetze angegriffen werden können: Also im Fall der unmittelbaren Selbstbetroffenheit, die bei Gesetzen erst anzunehmen ist, wenn diese strafbewehrt sind. Einem darf also das Zuwarten auf die Sanktion nicht zuzumuten sein.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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