Dies ist eine Diskussion zu Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen Nun bin ich absoluter Laie, aber da fällt mir als erstes die DDR als Beispiel für ein Land ein, in dem es zwar eine dekokratische Verfassung gab, diese aber bis ins Extrem vorhersehbarer und fast einstimmiger Wahlergebnisse gebeugt wurde. (Dabei möchte ich ausdrücklich nicht die Situation oder die Verfassung im heutigen Ungarn mit denen der DDR in Verbindung bringen!) Meine Frage ist, ob das dort angewandte Wahlverfahren in der Verfassung selbst (unwahrscheinlich) oder in den Durchführungsgesetzen für die Wahlen in dieser Form so vorgesehen war. Oder gab es "interne" Anweisungen, nach denen die Wahlen manipuliert wurden? Wenn letzteres der Fall ist, wer kannte diese internen Vorschriften und Anweisungen, wer führte sie aus? Existieren sie noch und kann man sie einsehen? Falls die Verfassung objektiv tatsächlich auch die eines demokratischen Staates sein konnte, ab welcher Stufe der weiteren Gesetzgebung hörte die Demokratie auf? (Ich kenne zwar die Vorgaben für das Forum, rechtliche Sachverhalte mit fiktiven Akteuren zu umschreiben, denke aber, dass beim Staats- und Verfassungsrecht das Kind schon beim Namen genannt werden kann, ohne dass ein Antwortgeber in den Verdacht kommt, eine unzulässige Rechtsberatung zu erbringen.) Danke für alle Antworten! Grüße Yooee |
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| AW: Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen Zitat:
Im Gegensatz zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gab es in der DDR nicht nur Grundrechte sondern auch Grundpflichten (Abschnitt II, Kapitel I, Artikel 18-45 der Verfassung der DDR). Artikel 20 Abs.II: "Das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ist ... gewährleistet." Abs.III: "Die Verwirklichung dieses Rechts der Mitbestimmung und Mitgestaltung ist zugleich eine Verpflichtung für jeden Bürger." Daraus kann sich also die hohe Wahlbeteiligung in der DDR ableiten lassen. Ob es eine Manipulation der Wahlergebnisse gab, ist genauso spekulativ wie die Wahlergebnisse in der BRD, deren geringe Zahl von wählenden Bürgern eine Sache für sich ist.
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen Zitat:
http://www.bpb.de/themen/PANY7S,0,Be...an_Wahlen.html http://www.jugendopposition.de/index.php?id=209 Zitat:
Die hohe Wahlbeteiligung erklärt sich in faschistischen Staaten jeder Couleur durch die repressiven Maßnahmen, die diejenigen erwartet, die nicht zu einer Wahl "antanzen".
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen Zitat:
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| AW: Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen Die Eingangsfrage ist eine Frage nach Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit in der DDR. 'Und in der Tat nahm das Parlament, respektive die Volkskammer, eine vom Papier her bedeutsame verfassungspolitische Machtstellung ein. Betrachtet man jedoch die Verfassungswirklichkeit, so präsentiert sich einem ein ganz anderes Bild: Denn in Missachtung des Artikels 51 Absatz 1 der DDR-Verfassung, wurden die Abgeordneten der Volkskammer nicht mittels des Verhältniswahlrechts, sondern vielmehr durch das Block- und Einheitslistenwahlsystem bestimmt, nach dem „von 330 Plätzen 90 auf die SED und 120 auf die von ihr dominierten Massenorganisationen FDGB, FDJ, DFD, VVN und Kulturbund (insgesamt 63,4%) [entfielen]. CDU und LDPD erhielten je 45 (insgesamt 27,3%), NDP und DBD je 15 (insgesamt 9%) Sitze. Da alle SED-Abgeordneten nach dem Parteistatut den Beschlüssen und der Kontrolle der Parteigremien unterworfen waren, konnte sich letztlich die SED, d.h. ihre Führungsorgane den entscheidenden Einfluß auf Gesetzgebung und Exekutive sichern, ohne daß ein verfassungspolitisches Gegengewicht existiert hätte.” Die Legitimierung erfuhr diese Einheitsliste aus Sicht der SED im Rahmen der am 7. Oktober 1949 gegründeten Nationalen Front, in der sich nach offizieller Bekundung alle patriotischen Kräfte des deutschen Volkes nach dem Vorbild der DDR für den Aufbau eines vereinten, unabhängigen und demokratischen Deutschlands engagieren sollten. Die SED nutzte dies, wie die Volkskongressbewegung schon zuvor, als politisches Instrument zur Etablierung ihrer Macht. Die rechtliche und gesellschaftspolitische Stellung der Volkskammer war demnach nicht sehr bedeutend. Und was Ulbricht und Polak an der Weimarer Republik einst kritisierten, dass sich nämlich das Parlament der Staatsbürokratie unterordnen musste, tritt genau jetzt ein, wo die SED nach und nach eine Einparteienherrschaft etablierte und oppositionelle Kräfte ausschaltete. Für Letzteres war der SED insbesondere Artikel 6 der DDR-Verfassung sehr zweckdienlich.' Quelle: http://freidenker.cc/ddr-verfassung/9/#_i4
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| AW: Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen '1993 wurde er vom Landgericht Dresden wegen Anstiftung zur Wahlfälschung (in der DDR) gemäß der Sanktion der Verwarnung mit Strafvorbehalt verwarnt, nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 1992 die „Strafbarkeit der Fälschung sozialistischer Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR“ auch nach der Wiedervereinigung bejaht hatte. Im Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung, insbesondere wegen zu weitgehender Schuldminderungserwägungen, aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichtes hat Modrow schließlich 1995 zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt sowie eine Bewährungsauflage von 5.000 DM gegen ihn festgesetzt. Diese Entscheidung wurde rechtskräftig. Da alle Tilgungsfristen verstrichen sind, gilt Modrow nicht mehr als vorbestraft.' Quelle: wikipedia.de
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| AW: Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen Das ist haarsträubender Unsinn. Schon das System der "Blockwahl" ist per se undemokratisch. Dass es darüber hinaus noch zu Wahlfälschungen gekommen ist, ist historisch und gerichtlich eindeutig belegt. Deine Geschichtslügen werden immer abstruser. |
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| AW: Verfassung der DDR und Ergebnisse der dortigen Wahlen Zitat:
Und wenn der Clown das sagt, dann stimmt das auch.Es gibt da ein ein Prinzip, welches als Hegelsches-Prinzip bekannt ist und von mir in einem Beispiel beschrieben wird:
Das ist mittelbare Demokratie und wer dieses System per se für besser hält als ein anderes, der disqualifiziert sich entweder durch pauschale Ablehnung von Wissen oder durch pauschale Annahme von Halbwissen. Das z.B. Georg W. Bush oder Mahmūd Ahmadī-Nežād ihre Wahl zum Präsidenten gefälscht haben sollen, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist für die Bevölkerung beider Länder viel eher, wer den Krieg zwischen beiden Ländern beginnen wird. Zitat:
Genau jetzt ist für den Clown der Richtige Zeitpunkt darauf aufmerksam zu machen, dass "Hendrik-vz" und "burn-hard" ein und dieselbe Person sein müssen; denn nur so ist es möglich, dass zwei Menschen ein andere Meinung haben als der lachhafte Clown. |
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