Dies ist eine Diskussion zu Verfahrensfrage... innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Verfahrensfrage... Es stehen Umstrukturierung für die Zukunft im Land B an. Das Volk fühlt sich jedoch zu wenig beteiligt an jenen Projekten. Die Regierung sieht sich dazu aufgefordert das Volk mit einzubeziehen und plant einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, dessen Inhalt die einmalige Durchführung eines Volksentscheides ist. Die C-Partei hegt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes. Meine Frage dazu ist folgende: Ich weiß das ich die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes prüfen muss, jedoch bin ich mir nicht sicher ob ich die formelle Verfassungsmäßigkeit mit prüfen muss, da es sich noch um einen Entwurf handelt. Ich hoffe ihr könnt mir mit den gegebenen Informationen helfen. Danke. |
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| AW: Verfahrensfrage... Die formelle Verfassungsmäßigkeit lässt sich nur prüfen, wenn das Gesetzgebungsverfahren zumindest auch Gegenstand der Arbeit ist. Wenn aber nur die Bundesregierung "plant, ein solches Gesetz in den Bundestag einzubringen", spricht das klar dafür, dass nur die materielle Verfassungsmäßigkeit geprüft werden soll. |
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