Dies ist eine Diskussion zu VB / Frist eingehalten?? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| VB / Frist eingehalten?? Am Abend des 02.03.2009 Um 23.00 Uhr beginnt der Anwalt mit der Übertragung der Begründung an das Faxgerät des Bundesverfassungsgerichtes. Normalerweise dauert die Übertragung nur fünf Minuten. Da allerdings das Telefax des Bundesverfassungsgerichtes überraschenderweise an diesem Abend überlastet ist, geht die ordnungsgemäß begründete Verfassungsbeschwerde erst am 03.03.2009 um 0.05 Uhr ein. Sicherheitshalber schickt der Anwalt den Schriftsatz noch in der gleichen Nacht auf dem postalischen Wege erneut an das Bundesverfassungsgericht und begehrt darin hilfsweise unter Glaubhaftmachung der technischen Probleme des Faxgerätes die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Die Frist läuft ja bis zum 02.03.2009, da die VB aber erst um 00:05 am 03.03.2009 eingeht, würde ich sagen, dass die Frist nicht eingahlten wurde. Wie seht ihr das? Gibt es Quelle dazu? |
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| AW: VB / Frist eingehalten?? Prüfen Sie die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: VB / Frist eingehalten?? Wie prüft man diese Voraussetzungen denn? dit: Muss man sich ier jetzt Fragen, ob ein überlastetes Faxgerät ein Fall der höheren Gewalt ist oder wie habe ich das zu verstehen? |
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| AW: VB / Frist eingehalten?? "Ohne Verschulden" und "Höhere Gewalt" ist nicht dasselbe. Einfach am Wortlaut der Norm (§ 93 BVerfGG) orientieren. Ein typisches Zulässigkeits-Problemchen, das nicht länger als 5 Minuten aufhalten darf.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: VB / Frist eingehalten?? Habe jetzt so entschieden, dass die Frist gewahrt wurde, da die Anwältin die Verspätung nicht zu verschulden hat. (Gem. § 93 II 1 BVerfGG) Hoffe das stimmt so. |
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