Dies ist eine Diskussion zu Systhematik - Wahlprüfungsbeschwerde (Wieso Beschluss prüfen?) innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Systhematik - Wahlprüfungsbeschwerde (Wieso Beschluss prüfen?) und zwar stehe ich mit ÖR auf Kriegsfuß :-) Dennoch bin ich bemüht es irgendwie zu lernen. Aber manchmal schaltet es bei mir einfach aus. Wir haben eine Übung gehabt, in der die Wahlprüfungsbeschwerde abbgefragt wurde. Ein Abgeordneter war gegen den Einzug einer Partei durch die Grundmandatsklausel. Er legte erst Einspruch ein, den der Bundestag abgelehnt hat. Zulässigkeitsprüfung usw. ist für mich alles nachvollziehbar. Dann geht es aber zur Begründheit - ich hätte dann nur die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geprüft. ABER wieso prüft man dann auf einmal den Beschluss des Bundestages? Klar in Büchern habe ich jetzt auch gefunden, dass man das jetzt prüfen muss, aber wie kommt man darauf?! Steht das irgendwo im Gesetz? Muss ich das einfach auswendig lernen, dass es bei der Wahlprüfung so ist oder gibt es irgendeine Systematik? Ich habe das bei Grundrechten schon nicht kappiert, wann ich nur das Gesetz prüfen muss und manchmal noch was anderes dazu. Wäre super, wenn mir jemand die Systhematik erklären könnte. Es muss sich ja aus irgendwas ergeben.. Ich mein bis zum Staatsexamen kann man sich ja nicht alles merken. Die Lösung sieht so aus: B. Begründetheit Die Wahlprüfungsbeschwerde des W ist begründet, wenn der Beschluss des Deutschen Bundestages über die Gültigkeit der Bundestagswahl rechtswidrig ist oder wenn das amtlich festgestellte Wahlergebnis auf der Anwendung eines verfassungswidrigen Wahlgesetzes beruht. I. Rechtmäßigkeit des Bundestagsbeschlusses Die formellen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Bundestagsbeschlusses ergeben sich aus Art. 41 II, III, 42 GG i.V.m. den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes. Vorliegend sind diesbezüglich keine Mängel ersichtlich. Auch in materieller Hinsicht scheidet eine fehlerhafte Anwendung der wahlrechtlichen Regelungen, die Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages haben kann, aus. II. Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes |
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| AW: Systhematik - Wahlprüfungsbeschwerde (Wieso Beschluss prüfen?) Das ergibt sich schlicht und ergreifend aus der Art der Individualverfassungsbeschwerde. In einer solchen VB kann man nur gegen hoheitliche Akte vorgehen die in die Grundrechte eingreifen. Das Gesetz selbst ist kein hoheitlicher Akt in diesem Verfahren, sondern nur der Beschluss des Ausschussses. Ob der Beschluss in die GR eingreift, muss dann konkret geprüft werden. Diese Prüfung sieht zunächst so aus, dass geguckt wird ob der Beschluss formell und materiell rechtmäßig war. Materiell rechtmäßig können nur Beschlüsse sein die auf verfassungsgemäßen Normen beruhen. Daher prüft man hier dann nur inzident, ob das Gesetz mit dem GG vereinbar ist. Dies widerrum ergibt sich aus dem Vorbehalt und dem Vorrang des Gesetzes aus Art 20 III GG. Kurz zusammengefasst: Man muss sich immer die Frage stellen, gegen welchen Akt der öffentlichen Gewalt der Beschwerdeführer vorgehen will. |
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