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Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Dies ist eine Diskussion zu Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 29.06.2011, 09:41
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Question Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Liebe Forenfachleute,

... ist es richtig dass es praktisch nirgendwo auf der ganzen Welt eine Insolvenzordnung für einen Staatsbankrott gibt ?! Das hörte ich neulich : was ich ganz und gar nicht glauben wollte.

Wenn das so ist gibt es für eine ordentliche Staatsinsolvenz ja grds. keine Rechtsgrundlage !!!

================================================== ===============

b) neulich sagte Dirk Müller bei (Anne-Will) das eine EU-Staatshilfe im Prinzip durchaus den Sachtatbestand der Veruntreuung erfüllt wenn man im Vorfeld weiß dass die
Rückzahlung faktisch nicht möglich ist oder aber unwahrschein-
lich ist.

Diese Aussage regt mich zu der Frage an: gibt es im Staatsrecht überhaupt den Sachverhalt der Veruntreuung von Steuergeldern
auf Bundesebene ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 10:33
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AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Wenn das so ist gibt es für eine ordentliche Staatsinsolvenz ja grds. keine Rechtsgrundlage !!!
Wie sollte die bei einem souveränen Staat, der insolvent ist, auch durchzusetzen sein? Sollen da Truppen invadieren und Bananen verteilen?
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 16:25
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Exclamation AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Das zeigt wie schlecht die Informationslage hierzu derzeit ist. In Anlehnung auch die private Insolvenz geht es um eine sog. geordnete Insolvenz. Eine massive unkoordinierte Staatspleite zeigt ja was passiert wenn es in diesem Falle weder Rechtsgrundlagen gibt noch ein Konzept ... wieso soll das nicht mal Thema der G20 werden. Dazu gäbe es genügend Gründe ...
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  #4 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 16:36
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AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... wieso soll das nicht mal Thema der G20 werden. Dazu gäbe es genügend Gründe ...
Nein, denn da gibt es ein massives Gegenargument:

ein Staat, der sich eine Insolvenzordnung gibt, verliert dadurch automatisch Reputation, eventuell wird seine Bonität herabgesetzt. Heißt: er muss in Zukunft höhere Zinsen zahlen und hat seine Insolvenzordnung teuer bezahlt.

Und wenn die G20-Länder darüber öffentlich diskutieren, droht das Gleiche für die Weltwirtschaft. Merke: Banken (und andere Anlieger) sollte man schön in Sicherheit wiegen. Schon der Gedanke an eine Pleite lässt sie schaudern.

Dann lieber schön crashen. Eine Insolvenz ist übrigens auch nicht so schlimm. Die Anleger und Gläubiger des Staates verlieren ihr Geld, es gibt eine Währungsreform, importierte Waren sind unerschwinglich teuer. Dafür brummt relativ schnell der Export, und so kommen dann Devisen wieder rein. Vielleicht verhungern einige und es gibt Versorgungsprobleme. Business as usual.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 09:15
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Question AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Das verstehe ich nicht. Die Bonität eines Staates werden durch die Volkswirtschaftlichen Leitzahlen bewertet. Neben dem Haushaltsdefizit und dem Schulden-Niveau muss auch noch das BIP sowie die Exportquote herangezogen werden. Dies wird sich auch zukünftig nicht ändern es sei denn die Staaten würden durch feindliche Übernahme Ratingagenturen aufkaufen und ihre Bewertung mitbestimmen ...

Es ist erstaunlich dass ein derartig massives Unterlaufen von Rechtsgrundlagen Maastricht-Vertrag (Schuldenausschluß für EU-Mitgliedsstaaten ect.) `praktisch` nicht juristisch geahndet werden kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 09:31
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AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Die Bonität eines Staates werden durch die Volkswirtschaftlichen Leitzahlen bewertet. Neben dem Haushaltsdefizit und dem Schulden-Niveau muss auch noch das BIP sowie die Exportquote herangezogen werden.
Was Sie unterschätzen ist der Faktor Psychologie.

Zitat:
Es ist erstaunlich dass ein derartig massives Unterlaufen von Rechtsgrundlagen Maastricht-Vertrag (Schuldenausschluß für EU-Mitgliedsstaaten ect.) `praktisch` nicht juristisch geahndet werden kann.
Es kann, für das Verletzen der Maastricht-Kriterien sind Strafgelder in Millardenhöhe möglich. Nur: erstens ist die Entscheidung auch eine politische, und zweitens wird in einer angespannten finanziellen Lage kaum jemand den mut haben, einen Staat noch zusätzlich zur Kasse zu bitten.

Sagen wir es doch mal offen: die Maastricht-Kriterien sind ebenfalls psychologisch-politisch bedingt und sollen den Ruf des Euro stützen.
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Alt 02.07.2011, 10:13
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AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Das verstehe ich nicht. Die Bonität eines Staates werden durch die Volkswirtschaftlichen Leitzahlen bewertet.
Nein. Die Bonität eines Staates richtet sich ausschließlich danach, wieviel Vertrauen die Gläubiger haben, daß er seine Schulden pünktlich und vollständig zurückzahlen wird. (Ist bei privaten Schuldnern übrigens genauso.)
Zitat:
Es ist erstaunlich dass ein derartig massives Unterlaufen von Rechtsgrundlagen Maastricht-Vertrag (Schuldenausschluß für EU-Mitgliedsstaaten ect.) `praktisch` nicht juristisch geahndet werden kann.
Politische Verträge sind politische Verträge, und die Politik hat Gestaltungsräume, in denen ihr die Justiz aus guten Gründen nicht hineinreden kann.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 09:17
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Question AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern

Was ich nicht berücksichtigt habe: der Lissabon-Vertrag ist so gehalten dass er offenkundig die erforderlichen Hintertüren eröffnet. Sobald man eine EU-Staatshilfe als Eigennutz verkaufen
kann haben Kläger wie die jetzigen weder in Karlsruhe noch in
Straßburg überhaupt einen Hauch von Chance ...
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