Dies ist eine Diskussion zu Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| ... ist es richtig dass es praktisch nirgendwo auf der ganzen Welt eine Insolvenzordnung für einen Staatsbankrott gibt ?! Das hörte ich neulich : was ich ganz und gar nicht glauben wollte. Wenn das so ist gibt es für eine ordentliche Staatsinsolvenz ja grds. keine Rechtsgrundlage !!! ================================================== =============== b) neulich sagte Dirk Müller bei (Anne-Will) das eine EU-Staatshilfe im Prinzip durchaus den Sachtatbestand der Veruntreuung erfüllt wenn man im Vorfeld weiß dass die Rückzahlung faktisch nicht möglich ist oder aber unwahrschein- lich ist. Diese Aussage regt mich zu der Frage an: gibt es im Staatsrecht überhaupt den Sachverhalt der Veruntreuung von Steuergeldern auf Bundesebene ?! |
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| AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Das zeigt wie schlecht die Informationslage hierzu derzeit ist. In Anlehnung auch die private Insolvenz geht es um eine sog. geordnete Insolvenz. Eine massive unkoordinierte Staatspleite zeigt ja was passiert wenn es in diesem Falle weder Rechtsgrundlagen gibt noch ein Konzept ... wieso soll das nicht mal Thema der G20 werden. Dazu gäbe es genügend Gründe ... |
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| AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern Zitat:
ein Staat, der sich eine Insolvenzordnung gibt, verliert dadurch automatisch Reputation, eventuell wird seine Bonität herabgesetzt. Heißt: er muss in Zukunft höhere Zinsen zahlen und hat seine Insolvenzordnung teuer bezahlt. Und wenn die G20-Länder darüber öffentlich diskutieren, droht das Gleiche für die Weltwirtschaft. Merke: Banken (und andere Anlieger) sollte man schön in Sicherheit wiegen. Schon der Gedanke an eine Pleite lässt sie schaudern. Dann lieber schön crashen. Eine Insolvenz ist übrigens auch nicht so schlimm. Die Anleger und Gläubiger des Staates verlieren ihr Geld, es gibt eine Währungsreform, importierte Waren sind unerschwinglich teuer. Dafür brummt relativ schnell der Export, und so kommen dann Devisen wieder rein. Vielleicht verhungern einige und es gibt Versorgungsprobleme. Business as usual.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Das verstehe ich nicht. Die Bonität eines Staates werden durch die Volkswirtschaftlichen Leitzahlen bewertet. Neben dem Haushaltsdefizit und dem Schulden-Niveau muss auch noch das BIP sowie die Exportquote herangezogen werden. Dies wird sich auch zukünftig nicht ändern es sei denn die Staaten würden durch feindliche Übernahme Ratingagenturen aufkaufen und ihre Bewertung mitbestimmen ... Es ist erstaunlich dass ein derartig massives Unterlaufen von Rechtsgrundlagen Maastricht-Vertrag (Schuldenausschluß für EU-Mitgliedsstaaten ect.) `praktisch` nicht juristisch geahndet werden kann. |
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| AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern Zitat:
Zitat:
Sagen wir es doch mal offen: die Maastricht-Kriterien sind ebenfalls psychologisch-politisch bedingt und sollen den Ruf des Euro stützen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Staatsinsolvenz : Veruntreuung von Staatsgeldern Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| Was ich nicht berücksichtigt habe: der Lissabon-Vertrag ist so gehalten dass er offenkundig die erforderlichen Hintertüren eröffnet. Sobald man eine EU-Staatshilfe als Eigennutz verkaufen kann haben Kläger wie die jetzigen weder in Karlsruhe noch in Straßburg überhaupt einen Hauch von Chance ... |
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