Dies ist eine Diskussion zu Schutz der Privatsphäre innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| ... das öffentliche Interesse steht offenkundig im ermessen des zuständigen Richters. Da dieses im Fall Kachelmann offiziell gegeben ist davon kann man ausgehen. Dennoch gibt es hier ja auch Zeugen, die auf keinen Fall im Gerichtssaal aussagen wollen. Ab wann kann man sich auf den Schutz der Privatsphäre denn berufen ?! Ich hätte bspw. auch keine Lust dem sensationslüsternen Publikum das Futter für Klatsch geben zu wollen. Für diese Fälle müsste es doch auch einen Rechtsrahmen geben an denen sich die Gerichte halten müssen, ansonsten wäre ja alles willkürlich ... |
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