Dies ist eine Diskussion zu Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verfassungswidrig? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| warum kann sich ein Student der BAföG erält gem. §6 Abs. 1 Nr. 5a RGebStV von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen und ein Student der Wohngeld nach dem WoGG bezieht nicht?
Danke im Voraus
__________________ Recht haben und Recht bekommen: Leider nicht immer das Selbe! ![]() |
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| AW: Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verfassungswidrig? |
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| AW: Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verfassungswidrig? Der Katalog der BEfreiungstatbestände ist aber abschließend, also wird das wohl nix werden. Ich hab jetzt dummerweise keine Ahnung von Wohngeld, daher kenne ich auch die Voraussetzungen nicht (und nein, ich möchte mich nicht durch WoGG kämpfen ). Für einen Verstoß gg. Art. 3 bedarf es zunächst erstmal zwei vergleichbare Gruppen. Da hätte man hier schon Schwierigkeiten, da ja die Berechtigung nach BAföG nur bei der einen vorliegt. |
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| naja "zwei vergleichbare Gruppen" sind dann ja nicht WoGG vs. BAföG sondern Student = Student !??? ...bei wikipedia liest man das Folgende: In jedem Fall muss es einen „sachlichen Grund“ für die Ungleichbehandlung geben das der eine Leistungen nach dem WoGG und der adere Leistungen nach BAföG erhält stellt für mich jedenfalls keinen sachlichen Grund für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung dar! |
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| AW: Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verfassungswidrig? Aber die Eigenschaft Student zu sein hat doch nix mit der Frage der BEfreiung zu tun. Wenn müsste man ja nach der Generierung von Einkommen differenzieren, bzw. nach der Förderfähigkeit. Da muss ich mich dann wiederum ausklinken aufgrund der Ermangelung von Kenntnissen über die Förderinstrumentarien (WoGG und BAföG). |
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| AW: Rundfunkgebührenstaatsvertrag Verfassungswidrig? Zitat:
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| abzocke, gez, rundfunkgebühren, verfassungswidrig, wohngeld |
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