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Richterwahl

Dies ist eine Diskussion zu Richterwahl innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 25.03.2010, 13:07
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Angry Richterwahl

Es geht um eine HA im öffentlichen Recht. Folgende Frage:

Wie kann verfassungsrechtliche verhindert werden, dass der Justizminister des Landes X eine Richterstelle besetzt, bevor das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde von F entschieden hat. Nennen sie einen geegneten Weg ohne die einzelnen prozessualen Voraussetzungen zu prüfen.

Komme bei der Frage nicht wirklich weiter.
Bin für jeden Hinweis dankbar!!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 16:39
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AW: Richterwahl

Zitat:
Zitat von eene
Wie kann verfassungsrechtliche verhindert werden, dass der Justizminister des Landes X eine Richterstelle besetzt, bevor das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde von F entschieden hat. Nennen sie einen geegneten Weg ohne die einzelnen prozessualen Voraussetzungen zu prüfen.
Irgendwie blöde Frage.

Der normale Weg zur Verhinderung der Besetzung einer Stelle im öffentlichen (Beamten-)Dienst bis zur Entscheidung eines Gerichts ist die einstweilige (Unterlassungs-)Anrodnung gem. § 123 VwGO. Diese kann ein Mitbewerber beantragen, der Anordnungsgrund ergibt sich aus dem Prinzip der Ämterstabilität, weil die Besetzung nachher nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Wie man das jetzt "verfassungsrechtlich" verhindern kann, verstehe ich nicht? Es sei denn, es ist gemeint, dass man sich auf sein Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG beruft. Aber ein verfassungsrechtliches Verfahren ist mir jetzt unbekannt.

Es sei denn, man meint den einstweiligen Rechtsschutz vor dem BVerfG nach dem BVerfGG. Das wäre natürlich eine Möglichkeit, ist aber an sich kein "verfassungsrechtlicher" Weg, die Besetzung zu verhindern, da dieses Verfahren nicht dem GG, sondern dem einfachgesetzlichen BVerfGG entspringt. Aber vielleicht war es ja so gemeint.

Gruß
Dea
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