Dies ist eine Diskussion zu Rechtswegerschöpfung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Rechtswegerschöpfung ich brauche unbedingt Hilfe bei einem Fall. Fall B ist ein öff. bestellter Sachverständger.Er macht Werbung in einer Zeitung. Daraufhin wird er von der IHK gerügt gem . §17 SVO wegen Missachtung des §18 SVO. B erhebt eine Verf.beschwerde gegen die Satzung ( SVO), den Rügebescheid der IHK und Gerichtsentscheidungen nachdem er bei den zuständigen Gerichten vergeblich einen einstweiligen Rechtsschutz begehrt.Den Hauptsacherechtsschutz will er nicht abwarten. Frage:kann B gegen alle Akte vorgehen? Die Gerichtsentscheidungen und der Rügebescheid betreffen ihn ja selbst, unmittelbar und gegenwärtig. Aber auch die Satzung? Und bei der Rechtswegerschöpfung will er ja den Hauptsacherechtsschutz nicht abwarten,also hat er ja nicht alle Rechtswege erschöpft ,oder? bin echt verzweifelt Vielen dank für eure Hilfe |
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| AW: Rechtswegerschöpfung Diese Antwort kommt zwar recht spät. Hoffe, aber noch nicht zu spät für dich. Schau mal hier: Da kannst du einiges raussaugen: Es handelt sich um den einstweiligen Rechtsschutz durch das BVerfG nach § 32 BVerfGG. http://www.juraplus.de/AUFSATZ/VRS%2...sen05-05-I.pdf
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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