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Rechtsgutachten wie zu verstehen?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsgutachten wie zu verstehen? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 29.04.2010, 14:55
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Rechtsgutachten wie zu verstehen?

Hallo

Ich hab ein kleines Verständnisproblem bei einer Aufgabe, vielleicht kann mir jemand helfen.

Sachverhalt:

Ob der stetig sinkenden Wahlbeteiligung in der Bundesrepublik sind nicht wenige Mitglieder des Bundestages – fraktionsübergreifend – schon seit längerem recht beunruhigt; man befürchtet, dass bei Fortsetzung dieses Trends die Wahlbeteiligung irgendwann auch bei Bundestagswahlen unter die 50-Prozent-Marke sinken werde (so wie bei den Europawahlen bereits üblich, vgl. 43,3 % bei den Wahlen 2009). Deswegen möchte man jener „Wahlmüdigkeit“ bereits jetzt effektiv entgegenwirken. Von einigen Mitgliedern des Bundestages wird der Vorschlag gemacht, die Einführung einer Wahlpflicht in Erwägung zu ziehen. Dabei werden zur Frage, ob solches überhaupt zulässig sei, seitens der Bundestagsmitglieder die unterschiedlichsten Rechtsauffassungen geäußert. Aus diesem Grunde soll die Zulässigkeit einer Wahlpflicht im Rahmen von Bundestagswahlen durch ein „externes Rechtgutachten geklärt“ werden.

Fertigen Sie dieses Rechtsgutachten an!

Ist mit dem Rechtgutachten eine mögliche abstrakte Normenkontrolle gefragt oder wie meinen die das mit dem Rechtsgutachten?

Bin irgendwie gerade ziemlich verwirrt.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2010, 20:17
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AW: Rechtsgutachten wie zu verstehen?

Ich würde sagen, prüfen Sie eine fiktive Gesetzesvorlage auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung. Also so, als würden sie sonst ein bereits vorhandenes Gesetz auf seine Verfasssugnskonformität prüfen machen sie das hier, als gäbe es ein Bundeswahländerungsgesetz oder so, dass den entsprechenden Paragraphen ändert und die Wahlpflicht einführt.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 23:28
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AW: Rechtsgutachten wie zu verstehen?

Ich würd hier einfach prüfen welche Grundrechte durch eine solche Wahlpflicht betroffen ein könnten und ob diese Pflicht mit dem GG vereinbar ist.
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