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Rechtsgültigkeit von Volksbegehren

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsgültigkeit von Volksbegehren innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 02.11.2011, 13:42
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Question Rechtsgültigkeit von Volksbegehren

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... eine Volksabstimmung wie im Januar wahrscheinlich in Griechenland vorgenommen: müsste eigentlich auch im Hinblick
auf deren rechtskraft abhängig sein von der jeweiligen
Wahlbeteiligung. Für mich ist in diesem Zusammenhang ver-
wunderlich, dass diese bspw. bis 40 Prozent wahlbeteiligung
rechtsgültig sein soll.

Frage: Wie sieht dies bei Volksbegehren in Deutschland aus
Ich bin bisher davon ausgegangen dass hier bei einer Wahlbeteiligung von 50 Prozent man von einer Rechtsgültigkeit ausgeht
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 13:46
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AW: Rechtsgültigkeit von Volksbegehren

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... eine Volksabstimmung wie im Januar wahrscheinlich in Griechenland vorgenommen: müsste eigentlich auch im Hinblick
auf deren rechtskraft abhängig sein von der jeweiligen
Wahlbeteiligung. Für mich ist in diesem Zusammenhang ver-
wunderlich, dass diese bspw. bis 40 Prozent wahlbeteiligung
rechtsgültig sein soll.

Frage: Wie sieht dies bei Volksbegehren in Deutschland aus
Ich bin bisher davon ausgegangen dass hier bei einer Wahlbeteiligung von 50 Prozent man von einer Rechtsgültigkeit ausgeht

Auf Bundesebene gibt es in Deutschland kein Volksbegehren (Referendum). In den Bundesländern, in denen Volksbegehren zulässig sind, gibt es hinsichtlich der erforderlichen Quoren für Zulassung oder/und Erfolg eines solchen unterschiedliche Bestimmungen.
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 15:00
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AW: Rechtsgültigkeit von Volksbegehren

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Für mich ist in diesem Zusammenhang ver-
wunderlich, dass diese bspw. bis 40 Prozent wahlbeteiligung
rechtsgültig sein soll.
Ach, bei Bundestagswahlen braucht nur ein Einziger wählen zu gehen, da beschwert sich keiner...und die Politn.utten haben vor einigen Jahren die Wahlkampfkostenerstattung von der Wählerzahl gelöst (und sie an die Prozente gekoppelt), damit man auch durch Nichtwählen niemanden bestrafen kann.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 09.12.2011, 18:44
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AW: Rechtsgültigkeit von Volksbegehren

Zitat:
Zitat von Humungus
und die Politn.utten haben vor einigen Jahren die Wahlkampfkostenerstattung von der Wählerzahl gelöst
Müßte dafür nicht das Parteiengesetz geändert werden?
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