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Rechtsbeugung?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsbeugung? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 03.05.2010, 10:41
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Rechtsbeugung?

Wenn eine Vielzahl von Personen in seinen Rechten beschnitten wird und die Staatsanwaltschaft und auch die Gerichte ihren Job nicht tun, wie im gezeigten fiktiven Fall. Ist das Rechtsbeugung?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus und welche Möglichkeiten stehen der Menschengruppe der Geschädigten zur Auswahl?

Folgender fiktiver Fall in Kurzfassung.
T. hat eine Eigentumswohnung im Hause mit 33 Wohneinheiten.
Seit Jahren terrorisiert T. die dort lebenden Menschen, bedroht sie u. a. mit schweren Schlagstöcken. Die Menschen werden permanent in ihrer Nachruhe gestört, wenn die Polizei kommt, kommt sie erfolglos, weil die T. deren Anweisungen keine Folge leistet.
Es gab schon Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsanzeigen.
Fahrzeuge und Wohneingangstüren von Mitbewohnern wurden mit einem schweren Schlagstock malätriert.
Eine Anzeige kam zur Verhandlung mit Urteil. Es folgten Arbeitsstunden, die nicht abgeleistet worden sind. T. macht was sie will.
Einmal hat sie ein Kinderwagen ohne Inhalt(Gott sei Dank!) vom dritten Stock geworfen. Sie hat weiter einen Nachbarn zum Wahnsinn getrieben, der sich dann eine Geisel (stellvert. Bürgermeister) genommen hatte um auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Der Nachbar sitzt im Gefängnis, - die T. in ihrer Wohnung und terrorisiert weiter. Die Polizei ist macht- und chancenlos eine öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen. Sie ist auch ratlos...-Das geht schon seit 10 jahren so.
T. ist des nachts im ganzen Hause unterwegs um die Wohnungen von aussen her auszuspionieren. Die dort lebenden Menschen haben regelrecht Angst sich alleine auf dem Gelände zu bewegen. Vor allem ältere und schwächere Bewohner. Die Staatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse in diesen permanenten Störungen und Bedrohungen, die mit absolut wüsten Beschimpfungen, die man normaler weise nur vom Rotlichtmilieu her kennt, einhergehen.
T. ist Mitte 40, weiblich und die Eltern, weigern sich, sich um ihre Tochter zu kümmern.
Wie ist das verhalten von T. in strafrechtlicher Sicht zu würdigen?
Wie vereinbart sich das Verhalten der Sta, die kein öffentliches Interesse bejahen will um handeln zu müssen, mit den verbrieften Grundrechten der in Mittleidenschaft gezogenen Mitbewohner?
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Glücklicher Pensionär
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2010, 02:10
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AW: Rechtsbeugung?

Zitat:
Zitat von Egbert Beitrag anzeigen
Folgender fiktiver Fall in Kurzfassung.
Wenn das die Kurzfassung ist will ich die Langfassung lieber nicht downloaden.

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