Dies ist eine Diskussion zu Probleme bei Grundrechte Hausarbeit innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Probleme bei Grundrechte Hausarbeit Jurastudent J nahm im Juni 2008 an einer angemeldeten Demonstration in der Bielefelder Innenstadt unter dem Motto Nie wieder Deutschland teil. Thema der Veranstaltung waren die von den Teilnehmern kritisierten Auslandseinsätze der Bundeswehr. Im Verlaufe der Demonstration verteilte der J Flyer, auf denen er als presserechtlich Verantwortlicher bezeichnet wird. Auf diesen Flyern ist u. a. zu lesen, dass Großdeutschland durch die offizielle Regierungspolitik bereits Realität geworden sei, da deutsche Interessen nun auch am Hindukusch verteidigt werden. Deutschland solle wieder zu dem gemacht werden, was Hitler auf seine Fahnen geschrieben hatte: Ruhe und Ordnung nach innen, Großdeutschland nach außen. Gegen Ende der Demonstration legte J eine CD mit dem Lied einer Punkrockband Deutschland muss sterben in eine Musikanlage ein; das Lied wurde von einem Lautsprecherwagen in großer Lautstärke übertragen und von den Teilnehmern der Veranstaltung zum Teil mitgesungen. In dem Lied heißt es u. a.: Wo Faschisten und Multis das Land regieren, wo Leben und Umwelt keinen interessieren, wo alle Menschen ihr Recht verlieren, da kann eigentlich nur eins passieren: Deutschland muss sterben, damit wir leben können. Der Refrain wird mehrfach wiederholt. Den Hinweis der Polizei, dass das Lied nicht abgespielt werden dürfe, ignoriert der J. Einige Zeit nach diesem Vorfall wird der J vom Amtsgericht Bielefeld aufgrund der Vorkommnisse zu einer Geldstrafe verurteilt: sowohl mit dem Verteilen des Flyers als auch mit dem Abspielen des Liedes habe J den Straftatbestand des § 90 a I Nr. 1 StGB erfüllt und die Bundesrepublik Deutschland beschimpft und böswillig verächtlich gemacht. Auf die Berufung hin bestätigt das Landgericht Bielefeld das Urteil des AG. In dem Lied würde dazu aufgefordert, das Staatssystem der Bundesrepublik zu vernichten. Die Bundesrepublik Deutschland könne es zudem nicht hinnehmen, mit dem faschistischen Staat unter Hitler gleichgesetzt zu werden. Auch die Revision des J zum zuständigen OLG bleibt ohne Erfolg. J ist der Ansicht, dass die Urteile ihn in seinen Grundrechten verletzen. Bereits die hier angewandte Norm des § 90 a I Nr.1 StGB könne nicht verfassungsgemäß sein. Er legt daher Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein, die er gegen sämtliche gegen ihn ergangene Urteile richtet. Es ist die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen Hab mir gedacht Art.5 und Art.8 kommen in Frage oder?? Thanks |
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| AW: Probleme bei Grundrechte Hausarbeit Hi, ja in Betracht kommen Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG (ist zuerst zu prüfen) und Versammlungsfreiheit, Art. 8. Für deinen langen Sachverhalt ist die Frage etwas kurz. ![]() Ein kleiner Tipp, nächstes Mal gib den Fall kurz mit eigenen Wörtern wieder. Hier liest keiner lange Sachverhalten gern. |
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| AW: Probleme bei Grundrechte Hausarbeit Was ist denn mit Art. 5 III?könnte doch auch in Frage kommen oder? |
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| AW: Probleme bei Grundrechte Hausarbeit Du sollst deine Fragen präziser formulieren. Was meinst du mit Art. 5 III? Da kommen mehrere Grundrechte zusammen. Ich sehe in dem Sachverhalt keine Verletzungen der Kunst-, Wissenschaft-, Forschung- oder Lehrefreiheit. Aber was ich letzes mal übersehen habe, Verletzung von Pressefreiheit. |
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| AW: Probleme bei Grundrechte Hausarbeit Hey, danke erstmal fuer die rasche Antwort. Ja ich weiss, war sehr unpräzise gefragt, aber es stand mir eifnach bis zum Hals in dem Moment ;-) Also Art.8 halte ich fuer nicht einschlaegig, da die Versammlungsfreiheit doch garnet betroffen ist oder?? lg |
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| AW: Probleme bei Grundrechte Hausarbeit Was ist die Versammlungsfreiheit? Du sollst sie definieren: Eine Versammlung liegt bei einer örtlichen Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung oder Kundgebung vor. Also geschützt ist auch die Meinung von J, die er durch das Lied und Flyer geäußert hat. |
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