Dies ist eine Diskussion zu Problem Hausarbeit Staatsrecht I innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Problem Hausarbeit Staatsrecht I ist für den Erlass eines "Skihelmgesetzes" (mit einer Skihelmtragepflicht für Kinder und Jugendliche bei der Alpinskifahrt) der Bund zuständig oder liegt die Kompetenz hier bei den Ländern??? Vielen Dank |
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| AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I Was sagt denn das Grundgesetz?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I Jugendschutz fällt zwar in den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Art 74 Abs 1 nr 7 GG), aber eine bundesstaatliche Regelung ist in DIESEM Fall nicht erforderlich (Art 72 Abs 2 GG). Im Grunde ist klar, dass der Bund hier keine Zuständigkeit hat, nur wäre dann meine Prüfung bereits in der Zuständigkeit beendet-zu früh eben.. Habe ich eine Zuständigkeit übersehen? |
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| AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I Zitat:
Mal angenommen, ein Skihang liegt zur Hälfte in Bayern und zur Hälfte in Baden-Württemberg. Dann darf auf der einen Seite ohne Helm gefahren werden, auf der anderen Seite nur mit Helm. Dies könnte doch eine unzulässige Rechtszersplitterung sein.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I Könnte sein, ja. Es schien mir nur etwas unsicher, da das Argument der Rechtszersplitterung bei einer Zuständigkeit der Länder IMMER relevant wird |
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| AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I Zitat:
Der Sachverhalt scheint mir ins Sicherheits- / Ordnungsrecht hineinzugehen. Daher dann also Länderkompetenz. |
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| AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I Wenn aber der Bund NICHT zuständig ist, dann wäre damit die Prüfung der Rechtmäßigkeit an dieser Stelle zu Ende. Und das scheint mir bei der in einer Hausarbeit geforderten Mindest-Seitenzahl eher fraglich... Kann sich die Zuständigkeit des Bundes nicht aus einem anderen Kompetenztitel des GG ergeben???? Geändert von frederiks (17.03.2010 um 12:20 Uhr). |
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| AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I Aber hilfsgutachterlich kannst du doch weiter prüfen. Ich sehe sonst keinen Kompetenztitel, der sonst einschlägig wäre. |
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