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Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Dies ist eine Diskussion zu Problem Hausarbeit Staatsrecht I innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 21:10
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Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Hallo,

ist für den Erlass eines "Skihelmgesetzes" (mit einer Skihelmtragepflicht für Kinder und Jugendliche bei der Alpinskifahrt) der Bund zuständig oder liegt die Kompetenz hier bei den Ländern???

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 07:50
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Was sagt denn das Grundgesetz?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 08:45
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Jugendschutz fällt zwar in den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Art 74 Abs 1 nr 7 GG), aber eine bundesstaatliche Regelung ist in DIESEM Fall nicht erforderlich (Art 72 Abs 2 GG).
Im Grunde ist klar, dass der Bund hier keine Zuständigkeit hat, nur wäre dann meine Prüfung bereits in der Zuständigkeit beendet-zu früh eben..
Habe ich eine Zuständigkeit übersehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 09:31
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Zitat:
Zitat von frederiks
Jugendschutz fällt zwar in den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Art 74 Abs 1 nr 7 GG), aber eine bundesstaatliche Regelung ist in DIESEM Fall nicht erforderlich (Art 72 Abs 2 GG).
Warum nicht? Könnte nicht die Wahrung der Rechtseinheit hier eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen?

Mal angenommen, ein Skihang liegt zur Hälfte in Bayern und zur Hälfte in Baden-Württemberg. Dann darf auf der einen Seite ohne Helm gefahren werden, auf der anderen Seite nur mit Helm. Dies könnte doch eine unzulässige Rechtszersplitterung sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 09:57
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Könnte sein, ja. Es schien mir nur etwas unsicher, da das Argument der Rechtszersplitterung bei einer Zuständigkeit der Länder IMMER relevant wird
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  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 10:55
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Zitat:
Zitat von Remby
Warum nicht? Könnte nicht die Wahrung der Rechtseinheit hier eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen?

Mal angenommen, ein Skihang liegt zur Hälfte in Bayern und zur Hälfte in Baden-Württemberg. Dann darf auf der einen Seite ohne Helm gefahren werden, auf der anderen Seite nur mit Helm. Dies könnte doch eine unzulässige Rechtszersplitterung sein.
Wenn ich mich noch recht an meine Vorlesung erinnere, dann wurde dort gesagt, dass diese angesprochene "Rechtszersplittung" in nahezu keinem Fall einschlägig ist. Sie ist nicht schon bei jeder unterschiedlichen Rechtslage gegeben. Ich würde sie folglich nicht anprüfen.

Der Sachverhalt scheint mir ins Sicherheits- / Ordnungsrecht hineinzugehen. Daher dann also Länderkompetenz.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 11:22
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Wenn aber der Bund NICHT zuständig ist,
dann wäre damit die Prüfung der Rechtmäßigkeit an dieser Stelle zu Ende.
Und das scheint mir bei der in einer Hausarbeit geforderten Mindest-Seitenzahl eher fraglich...
Kann sich die Zuständigkeit des Bundes nicht aus einem anderen Kompetenztitel des GG ergeben????

Geändert von frederiks (17.03.2010 um 12:20 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 12:56
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

Aber hilfsgutachterlich kannst du doch weiter prüfen. Ich sehe sonst keinen Kompetenztitel, der sonst einschlägig wäre.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 13:02
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AW: Problem Hausarbeit Staatsrecht I

i.S.v.: wie die prüfung weiterlaufen würde?
gibt es diesbezüglich irgendwo aufbauschemata?
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