Dies ist eine Diskussion zu privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen Viele Grüße |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen Zitat:
Hey, ich habe das zwar noch gar nicht erörtert aber wo prüfst du das denn bei der formellen Verfassungsmäßigkeit. Ich versteh auch die Begründetheit des Organstreitverfahrens nicht, weil ich nicht durchblicke wie die opposition verletzt ist. Hab die begründetheit wie bei einer abstrakten normenkontrolle geprüft nach formell und materiell aber das ist bestimmt nicht richtig oder? liebe grüße |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen Ich schätze ihr sitzt grad an der ÖRecht HA? Naja ist ja jetzt schon ne Weile her dein Post, falls dich die Frage immernoch beschäftigt: Das Bundesverfassungsgericht hat das nicht entschieden sonst wäre da natürlich schnell was Verwertbares gefunden. Die Bundesregierung kann natürlich diese Verträge schließen, das ist ein üblicher Vorgang sie hat ja das Recht zur Gesetzesinitiative und die bereitet sie vor. Kritisch ist hier va (siehe vor allem in unserem Sachverhalt) wie genau der Inhalt der Gesetzesinitiative schon festgelegt ist, denn die Entscheidung über den Inhalt des Gesetzes steht dem Bundestag als gesetzgebendes Organ zu. Folglich musst du eben erörtern, ob die Bundesregierung hier ihre Organkompetenz überschreitet, was aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips ---> Rechtsstaatsprinzips ---> Hinweis im Sachverhalt zur Verfassungswidrigkeit führen würde. Anschließend dann je nach deinem Ergebnis, müsstest du erörtern ob das Parlament noch Gestaltungsfreiheit hatte... Geändert von Bogiee (04.04.2011 um 23:57 Uhr). |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen Hey, jaja die tolle hausarbeit....!!! okay schonmal vielen dank aber wo prüfst du das denn? unter welchem punkt in der formellen verfassungsmäßigkeit oder ist das bei dir dann materiell? Ist das dann bei hauptverfahren unter beschluss des bundestag?? ich bin echt am verzweifeln.... vor allem die begründetheit bei materiell ist mein hauptproblem? was muss ich denn da erörtern? danke schonmal liebe grüße lisa |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen prüfen musst du das unter formelle verfassungsmäßigkeit, gesetzgebungsverfahren und ich habs zb noch unter beschlussfassung im bundestag gegliedert. materielle bin ich noch nicht, aber ich glaub kaum, dass sich da noch n großes problem versteckt... glaub das ist vermutlich einfach materiell verfassungsgemäß und fertig. lg |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen Ja ich würde das auch unter Beschluss des Bundestages machen aber im sachverhalt steht ja, dass der Bundestag das gesetz ordnungsgemäß verabschiedet hat. dieser satz bringt mich voll durcheinander, weil dann ist es ja da nicht mehr zu prüfen..... materiell ist ja nur auf den inhalt des new-g gesetz einzugehen und da ist das glaub ich noch nict mal erwähnenswert.... |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen ja das hat mich auch erst durcheinander gebracht. aber dann hab ich mir gedacht okay, sie habens vll. ordnungsgemäß verabschieded also die mehrheit hat zugestimmt etc. aber da steht nichts ob die beschlussfassung ordnungsgemäß war. denke das ordnugnsgemäß bezieht sich dann eben auf abstimmung etc.... |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen Hey, ich habe nochmal eine Frage. Machst du den ersten Teil als Organstreitverfahren oder als abstraktre Normenkontrolle? ich bin mir da total unsicher. AUf der einen Seite steht Nichtigkeit des Gesetzes, was abstrakte Normenkontrolle wäre, aber da gibt es ja keinen Antragsgegner, was wiederum zu einem Organstreitverfahren führen würde. lg lisa |
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| AW: privatrechtliche Verträge zwischen Regierung und Unternehmen du bekommst da was durcheinnder, bei der abstrakten normenkontrolle brauchst du keinen antragsgegner in beiden fällen auf abstrakte normenkontrolle prüfen |
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