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PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

Dies ist eine Diskussion zu PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 02.06.2009, 04:55
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PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

Folgender fiktiver Fall würde mich interessieren:

Person A fährt einen VW Polo IV 1.9 SDI 64 PS, von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft hat er das Fahrzeug 6/2008
Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette
Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Diese kann A aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.

Person A fährt im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad.

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht.
Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in die Grundrechte, dass A sich nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...)
Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz.

Anders als z.B. bei den GEZ-Gebühren für Internet-PCs (http://www.teltarif.de/ovg-muenster-...ews/34345.html) könnte hier zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein.

Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrten vertragen. A müsste also nur damit sich der Partikelfilter wieder regenerieren kann, gelegentlich weitere Strecken fahren - auch nicht gerade umweltschonend.
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