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Petitionsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Petitionsrecht innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 22:13
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Petitionsrecht

HAllo alle zusammen.

Frage:

Angenommen, man beschwert sich bei einem Amt über die Tätigkeit eines Bediensteten : muss man dann grundsätzlich davon ausgehen, dass zur Entlastung des Bediensteten Informationen über den Beschwerdeführer seitens der Dienststelle gesammelt werden, die mit der Beschwerde als solches nichts zu tun haben?

Die Frage ist deswegen, weil in einem spekulativen Fall die Kommune auf den privaten Internetseiten des Beschwerdeführers Informationen sammelte, sich mit anderen , nicht die Beschwerde tangierende Dienststellen anderer Bundesländer unterhielt und sich daraus ein KOnstrukt ableitete, welches den Beschwerdeführer einer Straftat bezichtigt.

Die Beschwerde stellt wohl ein Mittel dar, welches zur Überprüfung bestimmter Modalitäten dient. Eine Beschwerde zum Anlass zu nehmen DAten über den Beschwerdeführer zu sammeln kann man hieraus, auch im Sinne eines "Abwehrrechtes" der Kommune nicht erkennen. Es ist doch völlig unerheblich, welche Haarfarbe oder welche Krankheiten der Beschwerdeführer hat.


Wie wird das hier im Fourm gesehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 20:07
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AW: Petitionsrecht

Die Glaubwürdigkeit des Beschwerdeführers ist schon nicht unerheblich, ich teile deine Einschätzung daher nicht und werde daher auch Abstand davon nehmen, auf deine Suggestivfragen einzugehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 20:12
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AW: Petitionsrecht

Davon steht im Artikel des GG keiner einziger Satz.

Suggestivfrage? Es hat dich keiner dazu genötigt überhaupt auf meine Frage zu antworten. Daher nehme ich diesen Teil deiner Antwort einfach zur Kenntnis.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 21:58
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AW: Petitionsrecht

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Davon steht im Artikel des GG keiner einziger Satz.
Meinst du etwa, das Petitionsrecht sei so auszulegen, dass nur die für den Beschwerdeführer günstigen Fakten zu ermitteln wären?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 22:29
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AW: Petitionsrecht

Es ist ein Unterschied in der Sache zu ermitteln oder darüberhinaus.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 22:48
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AW: Petitionsrecht

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Es ist ein Unterschied in der Sache zu ermitteln oder darüberhinaus.
Dass es "über die Sache hinaus" ist, ist nicht mehr als deine Behauptung. Ansonsten sehe ich soweit das Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt ist, keine Anhaltspunkte für ein unzulässiges Verhalten der Behörde.
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