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Party mit bezeichnendem Titel

Dies ist eine Diskussion zu Party mit bezeichnendem Titel innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2009, 14:17
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Party mit bezeichnendem Titel

Hallo liebe Forenmitglieder,

A ist aufmerksamer Bürger und erfährt, dass eine Party in seinem wunderschönen kleinen Dorf stattgefunden hat, der Titel der Party: Ari-R Party.
Ein nicht zu missverstehender Titel. Überdies wurde einer junger Polin unter anderem der Eintritt verwährt, mit der Begründung "Kanaken haben hier grundsätzlich keinen Zutritt".

A fragt sich nun, ob/bzw. wie auch im Nachhinein etwas gegen solche Veranstaltungen unternommen werden kann.

Was sagt ihr zu diesem Fall?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 23:52
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AW: Party mit bezeichnendem Titel

Kann keiner weiterhelfen?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2009, 09:39
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AW: Party mit bezeichnendem Titel

Hi,

also juristische Schritte wird man selbst nicht einleiten können.

Durchaus sinnvoll ist jedoch eine entsprechende Mitteilung an das Ordnungsamt. Ggf. kann man auch Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstatten. Ob da was dran ist, kann hier so natürlich nicht festgestellt werden.

Gruß
Dea
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