Dies ist eine Diskussion zu Parteisatzungen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Jetzt ist mir bei einer anderen Partei aufgefallen, dass diese auch Gastmitgliedschaften ermöglicht. Allerdings gibt es dort keine zwei verschiedenen Aufnahmeanträge wie bei der SPD, sondern nur einen einzigen. Auf diesem wird die Gastmitgliedschaft nicht erwähnt. Dies Gastmitgliedschaft resultiert daraus, wenn es am Wohnort keinen Kreisverband oder in dem Bundesland, wo man zur Zeit lebt, es keinen Landesverband gibt, man nur Gastmitglied sein kann und keinerlei Mitgliederrechte hat. Man zahlt allerdings den vollen Mitgliedsbeitrag. Frage: Ist das mit dem Parteiengesetz im Einklang, das klar eine Mitsprache von Mitgliedern vorsieht? Bitte antworten. |
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