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OWi durch hohen Amtsträger

Dies ist eine Diskussion zu OWi durch hohen Amtsträger innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  • 1 Post By Clown

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  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 16:41
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OWi durch hohen Amtsträger

Der A ist hoher Amtsträger in der Gemeinde B.

Nun begeht er eine Ordnungswidrigkeit im "oberen Preissegment", also kein Falschparken o.ä.

Verfogungsbehörde ist bei Vorliegen einer Anzeige die Gemeinde, für die er verantwortlich tätig ist.

Hat es einen Sinn, den A wegen dieser Ordnungswidrigkeit anzuzeigen ?

Wie kann der Anzeigenerstatter sicherstellen, dass die OWi auch tatsächlich verfolgt wird ?

War mir nicht sicher, in welches Teilforum ich den Fred einstellen soll.
Die Frage ist für mich jedoch von genereller, übergeordneter Bedeutung, da für die Verfolgung von OWi ja das Opportunitätsprinzip gilt.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 20:30
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AW: OWi durch hohen Amtsträger

Was für ne OWI war es denn?

Man kann die Gemeinde da übrigens leicht umgehen, indem man das ganze bei der Polizei anzeigt
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 23:43
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AW: OWi durch hohen Amtsträger

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Was für ne OWI war es denn?
Meldeverstoß Einwohnermeldeamt.

Unglaublich, aber definitv wahr. Seit 10 Jahren in leitender Position in der Gemeinde. Hauptwohnsitz 200 km weiter weg. Nebenwohnsitz gemeldet: negativ.

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Man kann die Gemeinde da übrigens leicht umgehen, indem man das ganze bei der Polizei anzeigt
Die Aufnahme der Anzeige kann man somit "erzwingen".

Ob die OWi verfolgt wird und ggfs. in welcher Höhe das Bußgeld festgelegt wird, entscheidet aber die Verfolgungsbehörde. (???)

Und da hackt eine Krähe der anderen sicher kein Auge aus.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 10:04
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AW: OWi durch hohen Amtsträger

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Und da hackt eine Krähe der anderen sicher kein Auge aus.
Hier hat man natürlich auch die Möglichkeit die "Anzeige" bei der örtlichen Presse zu erstatten. Wenn dann jeder genau guckt was da passioert, passiert meist mehr
__________________
Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 11:47
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AW: OWi durch hohen Amtsträger

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Meldeverstoß Einwohnermeldeamt.

Unglaublich, aber definitv wahr. Seit 10 Jahren in leitender Position in der Gemeinde. Hauptwohnsitz 200 km weiter weg. Nebenwohnsitz gemeldet: negativ.
Was für eine schräge Blockwarttype muss man denn sein, um ein Interesse daran zu haben, dass so etwas verfolgt wird? Interessanter wären allein wahlstrafrechtliche Konsequenzen, da kommt es aber auf den Einzelfall an.
Angelito likes this.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 12:24
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AW: OWi durch hohen Amtsträger

Bei der Überschrift dieses Themas in der Rubrik "Staats- und Verfassungsrecht" habe ich an einen mittelschweren Skandal gedacht.

Nun frage ich mich, wie ein potenzieller Anzeigenerstatter zu seinem Wissen gelangt ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 14:01
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AW: OWi durch hohen Amtsträger

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Hier hat man natürlich auch die Möglichkeit die "Anzeige" bei der örtlichen Presse zu erstatten. Wenn dann jeder genau guckt was da passioert, passiert meist mehr
Da würde nicht viel passieren. Ist aber ein lokales Problem der vierten Gewalt.

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Was für eine schräge Blockwarttype muss man denn sein, um ein Interesse daran zu haben, dass so etwas verfolgt wird?
Im vorliegenden Fall geht es tatsächlich um einen „Blockwart“. Aber ganz anders als hier kolportiert ...

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Interessanter wären allein wahlstrafrechtliche Konsequenzen, da kommt es aber auf den Einzelfall an.
Was sind wahlstrafrechtliche Konsequenzen ?

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Bei der Überschrift dieses Themas in der Rubrik "Staats- und Verfassungsrecht" habe ich an einen mittelschweren Skandal gedacht.
Eine Rubrik zu finden war in der Tat nicht leicht. Bei Kommunalrecht tummeln sich sehr wenige User.

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Nun frage ich mich, wie ein potenzieller Anzeigenerstatter zu seinem Wissen gelangt ist.
Anfrage bei den zuständigen Ämtern.


Ich möchte die Fragestellung wieder etwas abstrahieren:

Wie kann ein Anzeigeerstatter sicherstellen, dass eine Verwaltung Ordnungswidrigkeiten, die mit ihren Mitarabietern (als Privatpersonen) in Zusammenhang stehen, nicht unter den Teppich gekehrt werden ?

Dass dies in den Kommunalverwaltungen nicht unüblich ist, ist evident.

Bei der Polizei ist das intern mittlerweile schwierig geworden. Und da gibt`s ja auch eher eine übergeordnete Instanz zur Kontrolle.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 18:36
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AW: OWi durch hohen Amtsträger

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Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Da würde nicht viel passieren. Ist aber ein lokales Problem der vierten Gewalt.
Das stimmt, ich dachte aber, da er eine Verkehrs-OWI mit angeführt hatte, dass es auch um eine geht und da wäre die Polizei eben auch zuständig gewesen. Bei der Sache hier sieht es natürlich anders aus.

Den Blockwart unterstreiche ich
__________________
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