Dies ist eine Diskussion zu OWi durch hohen Amtsträger innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| OWi durch hohen Amtsträger Nun begeht er eine Ordnungswidrigkeit im "oberen Preissegment", also kein Falschparken o.ä. Verfogungsbehörde ist bei Vorliegen einer Anzeige die Gemeinde, für die er verantwortlich tätig ist. Hat es einen Sinn, den A wegen dieser Ordnungswidrigkeit anzuzeigen ? Wie kann der Anzeigenerstatter sicherstellen, dass die OWi auch tatsächlich verfolgt wird ? War mir nicht sicher, in welches Teilforum ich den Fred einstellen soll. Die Frage ist für mich jedoch von genereller, übergeordneter Bedeutung, da für die Verfolgung von OWi ja das Opportunitätsprinzip gilt. |
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| AW: OWi durch hohen Amtsträger Was für ne OWI war es denn? Man kann die Gemeinde da übrigens leicht umgehen, indem man das ganze bei der Polizei anzeigt
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| AW: OWi durch hohen Amtsträger Meldeverstoß Einwohnermeldeamt. Unglaublich, aber definitv wahr. Seit 10 Jahren in leitender Position in der Gemeinde. Hauptwohnsitz 200 km weiter weg. Nebenwohnsitz gemeldet: negativ. Zitat:
Ob die OWi verfolgt wird und ggfs. in welcher Höhe das Bußgeld festgelegt wird, entscheidet aber die Verfolgungsbehörde. (???) Und da hackt eine Krähe der anderen sicher kein Auge aus. |
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| AW: OWi durch hohen Amtsträger Hier hat man natürlich auch die Möglichkeit die "Anzeige" bei der örtlichen Presse zu erstatten. Wenn dann jeder genau guckt was da passioert, passiert meist mehr
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| AW: OWi durch hohen Amtsträger Was für eine schräge Blockwarttype muss man denn sein, um ein Interesse daran zu haben, dass so etwas verfolgt wird? Interessanter wären allein wahlstrafrechtliche Konsequenzen, da kommt es aber auf den Einzelfall an. |
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| AW: OWi durch hohen Amtsträger Bei der Überschrift dieses Themas in der Rubrik "Staats- und Verfassungsrecht" habe ich an einen mittelschweren Skandal gedacht. Nun frage ich mich, wie ein potenzieller Anzeigenerstatter zu seinem Wissen gelangt ist. |
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| AW: OWi durch hohen Amtsträger Zitat:
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Zitat:
Ich möchte die Fragestellung wieder etwas abstrahieren: Wie kann ein Anzeigeerstatter sicherstellen, dass eine Verwaltung Ordnungswidrigkeiten, die mit ihren Mitarabietern (als Privatpersonen) in Zusammenhang stehen, nicht unter den Teppich gekehrt werden ? Dass dies in den Kommunalverwaltungen nicht unüblich ist, ist evident. Bei der Polizei ist das intern mittlerweile schwierig geworden. Und da gibt`s ja auch eher eine übergeordnete Instanz zur Kontrolle. |
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| AW: OWi durch hohen Amtsträger Zitat:
Den Blockwart unterstreiche ich
__________________ Zitat:
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