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Organstreitverfahren - Rechtfertigung der Rechtsverletzung

Dies ist eine Diskussion zu Organstreitverfahren - Rechtfertigung der Rechtsverletzung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 01.11.2010, 22:01
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Organstreitverfahren - Rechtfertigung der Rechtsverletzung

Ich kann mir gerade nicht helfen und kann nach langem Suchen nicht die Lösung finden,
irgendwann wusste ich es, aber es ist mir entfallen

Wenn ich z.B. in einem Organstreitverfahren bei der Begründetheit die materielle VM eines Tuns vom Organ A prüfe und feststelle, dass er das Recht des Organs B verletzt hat, wieso prüft man eigentlich nicht, ob diese Verletzung vielleicht gerechtfertigt ist?

Meine zweite Frage lautet, ob es vorkommen kann, dass in einem Organstreitverfahren oder einem Bund-Länder-Streit man die Verhältnismäßigkeit prüfen muss. Gibt es da eine Konstellation?
Dies läuft aber wieder auf die erste Frage hinaus, denn gerechtfertigt kann nur etwas sein, wenn es verhältnismäßig ist
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