Dies ist eine Diskussion zu Organstreitverfahren - politische Parteien - Wahlrecht innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Organstreitverfahren - politische Parteien - Wahlrecht ich sitze gerade an einem Problem und komme auch mithilfe der Fachliteratur nicht weiter. Kann auch sein, dass ich irgendwie auf dem Schlauch stehe. Problem: Die Bundesregierung ändert § 6 Abs. 6 ab und zwar insofern, als dass die Sperrklausel auf 10% erhöht wird. Eine nicht im Bundestag vertretene, aber bundesweit organisierte Partei, hält dies für verfassungswidrig und ist zudem der Meinung, dass die bestehende Regelung der Grundmandatsklausel auch verfassungswidrig sei. Die Frage ist nun, ob diese Partei unmittelbar gegen die gesetzliche Regelung das BVerfG anrufen kann und sowohl die 10%-Sperrklausel sowie die (nicht geänderte) Grundmandatsklausel angreifen kann. Eine Beteiligtenfähigkeit der Partei ist meiner Ansicht nach, mit Rechtsprechung, zu bejahen und somit als Kehrseite die Verfassungsbeschwerde nichtmehr zugänglich. Gegen das neu erlassene Gesetz der 10%-Sperrklausel kann meiner Ansicht nach problemlos vorgegangen werden, wenn man den Normsetzungsakt als Verfahrensgegenstand ansieht. Mein Problem betrifft eher die Regelung der Grundmandatsklausel. Für sie wäre, wenn man bei der Sperrklausel den Organstreit befürwortet hat, auch die Verfassungsbeschwerde nicht mehr einschlägig. Allerdings wurde an dieser Regelung direkt nichts geändert, sondern nur an der Regelung der Sperrklausel. Somit trete ich beim Verfahrensgegenstand beim Vorgehen gegen die Grundmandatsklausel sowie bei der dmait zusammenhängenden Frist in Nöte. Meine Frage wäre daher: Ist die Ausübung des aktuellen, nicht abgeänderten Wahlrechts auch ein gültiger Verfahrensgegenstand im Organstreitverfahren oder übersehe ich hier womöglich noch eine andere Möglichkeit? Ich habe bereits zahlreiche Kommentare und Lehrbücher zum Thema durchgelesen, aber entweder stand nichts drin oder ich habe es gekonnt überlesen. Vielen Dank für mögliche Denkanstöße! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Organstreitverfahren gegen BP | Staats- und Verfassungsrecht | 08.09.2010 20:13 |
| Wirkung von Rechten - Organstreitverfahren | Staats- und Verfassungsrecht | 27.03.2010 19:04 |
| Brauchen die Parteien noch Mitglieder? - Podiumsdiskussion an der Freien Universität Berlin mit den Bundesgeschäftsführern oder den Mitgliederbeauftragten der Parteien | Nachrichten: Wissenschaft | 01.10.2007 18:00 |
| Organstreitverfahren-Zusammenführungsgesetz(Vorscchlag) | Staats- und Verfassungsrecht | 14.03.2005 00:49 |
| Organstreitverfahren-Aufbau | Staats- und Verfassungsrecht | 12.12.2004 09:39 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios