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Organstreitverfahren gegen BP

Dies ist eine Diskussion zu Organstreitverfahren gegen BP innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 08.09.2010, 20:13
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Organstreitverfahren gegen BP

Ich bearbeite derzeit im Rahmen meines Studiums eine Aufgabe im Staatsrecht und komme an einer Stelle nicht weiter.

Der Bundespräsident weigert sich ein Gesetz auszufertigen, woraufhin die Bundesregierung einen Antrag für die Durchführung eines Organstreitverfahrens stellt, weil sie sich in ihren organschaftlichen Rechten nach Art. 76 GG verletzt sieht.
Die X-Fraktion des Bundestages stellt auch einen Antrag mit der Begründung, die Weigerung missachte die Einschätzungs- und Wertungsprärogative des Bundestages und greife in dessen verfassungsrechtlich verbürgte Stellung als Gesetzgeber über.

Jetzt bin ich zu dem Ergebnis gekommen dass die Weigerung die in Art. 76 GG festgeschriebenen Rechte der Bundesregierung nicht verletzt (weil dieser nur die Einbringung der Gesetzesvorlage in den Bundestag behandelt, was zum Zeitpunkt der Weigerung schon geschehen ist).
Jedoch schreibt Rolf Schmidt in seinem Buch zum Staatsorganisationsrecht (Rn. 622) sehr überzeugend dass Fraktionen nur ein Organstreitverfahren gegen den Bundestag, nicht jedoch gegen andere Organe anzetteln dürfen.

Muss ich jetzt im Hilfsgutachten weitermachen, oder kann mich hier jemand erleuchten wie die Lösung ohne ein solches möglich ist?
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