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Muss A sich beim KWEA melden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss A sich beim KWEA melden? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 08:09
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Muss A sich beim KWEA melden?

Schüler A ist 18 Jahre alt und findet an seiner Schule am schwarzen Brett einen Anschlag, in dem das KWEA alle Schüler, die im Folgejahr Abitur machen und noch nicht zur Musterung eingeladen wurden, auffordert sich zu melden.

Was kann passieren, wenn A diese Aufforderung ignoriert/übersieht?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 08:28
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AW: Muss A sich beim KWEA melden?

Also im WpflG (Wehrpflichtgesetz) ist folgendes zu lesen:

Zitat:
Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, sich auf die geistige und körperliche Tauglichkeit und auf die Eignung für die Verwendungen in den Streitkräften untersuchen zu lassen sowie zum Gebrauch im Wehrdienst bestimmte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke zu übernehmen und entsprechend dem Einberufungsbescheid zum Dienstantritt mitzubringen.
Also hier würde ich mal rausinterpretieren, dass man sich melden muss. Ich bezweifle aber, dass man ne Strafe dafür bekommen würde, wenn man sich nicht meldet.

Mein persönlicher Rat wäre: nix machen. Wenn die dich brauchen/wollen, dann melden die sich.

Achja, hier das ganze WPflG:
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 10:57
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AW: Muss A sich beim KWEA melden?

M. E. besteht keine Pflicht, aus eigenem Antrieb vorstellig zu werden. Totstellen und hoffen, dass sie einen in Ruhe lassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 12:07
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AW: Muss A sich beim KWEA melden?

Zitat:
Zitat von Clown
M. E. besteht keine Pflicht, aus eigenem Antrieb vorstellig zu werden. Totstellen und hoffen, dass sie einen in Ruhe lassen.
Das wollte A hören und hofft das Beste!
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