Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

meterielle Verfassungsm.

Dies ist eine Diskussion zu meterielle Verfassungsm. innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 17:33
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
meterielle Verfassungsm.

Hallo,
meine Frage wäre unten

Am 11. November 2008 beschloss Landtag mit einfacher Mehrheit ein
Versammlungsgesetz (VersammlG), das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, mit folgendem Inhalt:....

Der Vorschlag zum Erlass des VersammlG ging von zwei Abgeordneten aus. In der Sitzung am 11. November 2008 waren 100 Abgeordnete anwesend. Vor dem Beschluss über dasVersammlG fand eine hitzige Debatte
über eine Korruptionsaffäre statt. Dabei redeten sich acht Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen derart in Rage, dass es unter diesen zu einem Handgemenge kam. Die Präsidentin des Landtags verwies daraufhin diese acht Abgeordneten nach mehrfacher Ermahnung mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung in formell ordnungsgemäßer Weise aus der Sitzung, weil diese ihre Gewalttätigkeiten nicht stoppten. Das BayVersammlG wurde danach mit 50 zu 42 Stimmen beschlossen.

Ist das VersammlG verfassungswidrig?

Ich komme nicht mit der materiellen Verfassungsmäßigkeit klar, kann mir jemand ein Anstoß geben?! Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 18:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: meterielle Verfassungsm.

Geht es hier bei der Abstimmung nicht um die formelle Verfassungsmäßigkeit?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 18:10
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: meterielle Verfassungsm.

Zitat:
Zitat von Remby
Geht es hier bei der Abstimmung nicht um die formelle Verfassungsmäßigkeit?
die formelle habe ich schon gemacht. die frage ist wie mache ich jetzt die materielle?!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 14:32
coa coa ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 223
Keine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: meterielle Verfassungsm.

Tja... ne hab gesehen, dass ich mich dicke verhaspelt hab... ;-)

So jetzt nochmal:

Also formell ist das Gesetz wohl verfassungsmäßig. (70 I, 30 GG und 70, 72 I, 23, 54 BV?)

Materielle sollen jetzt die einzelnen Artikel bzgl. der Grundrechte (Art. 8 GG, ggf. 2 I iVm 1 I und 113 BV) geprüft werden.

- Angenommen ein Gesetz verstößt gegen das Bundesgrundrecht, so sollte es doch demnach auch gegen das gleiche Landesgrundrecht verstoßen und umgekehrt?? (z.B.: Art 8 GG und 113 BV)

- Prüfe ich dabei jeden blöden einzelnen Absatz des Artikels oder reichts wenn ich den Artikel als ganzes prüfe? Falls nicht, habe ich ca. 20 Grundrechtspürfungen

*WOW* Hab nicht gesehen, dass laut SV nur 5 Artikel mit jeweils nur einem Absatz vorhanden sind

Geändert von coa (26.03.2009 um 14:45 Uhr). Grund: Dummheit
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 17:59
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: meterielle Verfassungsm.

Formell ist es verfassungsgemäß +
ich kann doch jetz nicht bei "materiellen verf. diese Art. abprüfen, weil die muss ich dann bei der Verfassungsbeschwerde machen. Also Art. 8 und Art. 2 I bei B und Art. 8 und Art. 2 iVm. Art. 1 bei V. Oder?

-Also Art. 8 GG nur prüfen das Bay. 113 nicht. Hab im einem Buch in der Bibliothek gelesen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 18:03
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: meterielle Verfassungsm.

Zitat:
Zitat von BeneQ
Sorry, aber dass ist eine Frage der formellen Verfassungsmäßigkeit und nicht der materiellen. Alle Fragen der Zuständigkeit und des Verfahrens sind formell und müssen auch an dieser Stelle behandelt werden. Für eine materielle Prüfung gibt der Sachverhalt nichts her, dafür müsste man den Inhalt des BayVersG kennen.
Doch es sind dann noch 5 Art. aufgeführt.
Art. 1 geht es um schriftliche Anzeige
Art. 2 Verbot, Maßnahmen zu Verhinderung
Art. 5 Übersichtsaufnahmen dürfen angefertigt werden
Art .1 2 Ordnungswidrigkeit.

Also soll ich das jetzt mit dieser Angemessenheit, Geignetheit etc. prüfen.?
hm...
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 18:11
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: meterielle Verfassungsm.

Art. 1
Grundsatz
(1) ...
(2) Ausgenommen von Spontanversammlungen bedarf jede Versammlung der schriftlichen Anzeige bei der zuständigen
Behörde.
Art. 2
Verbot, Maßnahmen zur Verhinderung
(1) Die zuständige Behörde hat die Versammlung zu verbieten bzw. aufzulösen, wenn
1. der Veranstalter die Versammlung nicht nach Maßgabe des Art. 1 Abs. 2 angezeigt hat,
2. tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass die Versammlung einen gewalttätigen Verlauf nehmen kann oder
3. andere Gründe gegen die Durchführung der Versammlung sprechen, die denen in Nrn. 1 und 2 in Art und Schwere
gleichkommen.
(2) ...
Art. 5
Datenerhebung, Bild- und Tonaufzeichnungen, Übersichtsaufnahmen und -aufzeichnungen
(1) Die Behörde darf bei oder im Zusammenhang mit Versammlungen personenbezogene Daten von Teilnehmern
erheben, Bild- und Tonaufzeichnungen und Übersichtsaufnahmen anfertigen, wenn die Voraussetzungen der
Datenerhebungsvorschriften nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorliegen
Art. 14
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen Art. 1 Abs. 2 eine Versammlung nicht schriftlich anmeldet,
2. an einer Versammlung, die nach Art. 2 Abs. 1 verboten bzw. aufgelöst wurde, teilnimmt bzw. sich nicht unverzüglich
entfernt,
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 18:13
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: meterielle Verfassungsm.

Kann ich dann im zweiten Teil des Sachverhaltes, auf oben verweisen?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 18:15
coa coa ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 223
Keine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, coa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: meterielle Verfassungsm.

Zitat:
Zitat von SV
Am 11. November 2008 beschloss Bayerische Landtag mit einfacher Mehrheit ein bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersammlG), das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, mit folgendem Inhalt: **5 versch. Artikel** Der Vorschlag zum Erlass des BayVersammlG ging von zwei Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen aus. Auch fanden nur zwei Lesungen statt. In der Sitzung am 11. November 2008 waren 100 Abgeordnete anwesend. Vor dem Beschluss über das BayVersammlG fand eine hitzige Debatte über eine Korruptionsaffäre statt. Dabei redeten sich acht Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen derart in Rage, dass es unter diesen zu einem Handgemenge kam. Die Präsidentin des Landtags verwies daraufhin diese acht Abgeordneten nach mehrfacher Ermahnung mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung in formell ordnungsgemäßer Weise aus der Sitzung, weil diese ihre Gewalttätigkeiten nicht stoppten. Das BayVersammlG wurde danach mit 50 zu 42 Stimmen beschlossen. Der österreichische Staatsangehörige Balduin Bald (B), der täglich von seinem Wohnort bei Innsbruck (Österreich, Tirol) nach Mittenwald (Deutschland, Oberbayern) zur Arbeit fährt, möchte eine Gegenveranstaltung zu dem in Mittenwald traditionellen Rosenmontagszug veranstalten. Voraussichtlich 200 Teilnehmer sollen mit Musik, Tanz und anderen Unterhaltungsformen entlang einer weniger befahrenen Straße zu einem Platz ziehen. Sinn dieser Gegenveranstaltung ist es, unter anderem die Einwohner von Mittenwald und die gesamte oberbayerische Bevölkerung, samt Touristen, auf den allgemeinen Werteverfall in der Bevölkerung und auf die Auswirkungen des Konsums hinzuweisen. Mit der Regelung des neuen BayVersammlG ist der B nicht einverstanden. Er ist sich sicher, dass er von den als konservativ bekannten bayerischen Behörden für seine Veranstaltung keine Unterstützung bekommen wird. Eine Anzeige der Versammlung hat er aber noch nicht getätigt. Er
möchte gegen das Gesetz vorgehen, sei es „in Karlsruhe oder in München“. Der nichtrechtsfähige Verein „Vereinigung zum Erhalt der bayerischen Versammlungsfreiheit“ (V) mit Sitz in Bayern erhebt ebenfalls massive Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit des BayVersammlG. Schon die Ermächtigung zum Anfertigen von Übersichtsaufnahmen sei zweifelhaft. Darüber hinaus rügt er schwere Eingriffe in die Grundrechte der gesamten bayerischen Bevölkerung und vor allem seiner Mitglieder. Von der Versammlungsfreiheit habe der bayerische Gesetzgeber wohl noch nie etwas gehört. B und der Vorsitzende des V bitten daher den Rechtsanwalt Dr. Richtig (R), gutachterlich zur Verfassungsmäßigkeit des BayVersammlG Stellung zu nehmen. Sie wollen ferner wissen, mit welchem verfassungsgerichtlichem Rechtsbehelf sie sich schon jetzt gegen das Gesetz wehren können.
1. Ist das BayVersammlG verfassungswidrig?
2. Mit welchen verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelfen könnten sich B bzw. V gegen das BayVersammlG zur Wehr setzen?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 18:18
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Thumbs up AW: meterielle Verfassungsm.

coa
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Staats- und Verfassungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN