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Mandat in zwei Gremien !?

Dies ist eine Diskussion zu Mandat in zwei Gremien !? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 06.12.2007, 13:36
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Mandat in zwei Gremien !?

Kann es im Sinne des Gesetzgebers sein, wenn jemand sowohl Lantagsabgeordneter als auch Stadtrat ist. Beide Gremien sollen doch in einem gesunden Konkurreznverhältnis stehen. So wie das ja auch im Verhältnis Bundestag und BUndesrat der Fall sein sollte. Nur weil die Mehrheit des Bundestages der Meinung ist, dass das Gesetz XY eingeführt werden sollte, soll doch die jeweilige Landesregierung ( ja ich rede vom eigentlich Falll, nicht von der politischen Wirklichkeit) zunächst prüfen, ob dieses Gesetz auch für die Bürger ihres Bundeslandes in Ordnung ist oder dagegen stimmen. Selbst wenn sowohl die BUndesreigierung als auch die Landesregierung von der selben Parteienstruktur gestellt wird. Genau so muss doch der Rat einer Stadt zunächst sehen, ob die vom Land angedachten Regelungen für die Stadt in Ordnung sind oder innerhalb ihrer Möglichkeiten dagegen etwas unternehmen!? Ist die jeweilige Unabhängigkeit des Mandates noch gegeben, wenn eine Person ind zwei Gremien der Bürgervertretungen MItglied ist ?

So dieses mal als Disskussiongrundlage !

Gruß SIlberheim
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Alt 06.12.2007, 13:50
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AW: Mandat in zwei Gremien !?

Was hindert einen Abgeordneten oder ein Ratsmitglied daran, seine ehrliche Überzeugung in gleich zwei Gremien zu vertreten? Die eigene Überzeugung wandelt sich doch nicht dadurch, daß man sich in einem anderen Plenarsaal aufhält.
Im Gegenteil kann ein Stadtratsmitglied durch einen Sitz im Landtag z.B. im Landtag für die Angelegenheiten eintreten, die für seine Stadt am sinnvollsten sind und zusätzlich im Stadtrat die Entscheidung der Landesregierung transparenter machen, weil er anwesend war (er muß sie ja nicht getragen haben), als sie beschlossen wurde.

Auch dies ist natürlich nur der Idealfall. Daß Parteidisziplin fast alle Enstcheidungen dirrigiert, ist in der Realität wohl kein Geheimnis. Aber in der Realität ist Ihre Frage daher auch bedeutungslos, weil es eh auf dasselbe hinausläuft.
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Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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Alt 07.12.2007, 09:05
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AW: Mandat in zwei Gremien !?

Hallo Ratom,


aber der Ansatz der Betrachtung ist/sollte doch ein anderer sein. Denn auch, wenn z.B. wir als Wähler die verscheidenen Wahlen leider oft dazu nutzen um das Wirken in anderen politischen Gremien abzustrafen, sollten wir doch eigentlich bei einer Bundestagswahl sehen, was ist für den Bund das beste, bei einer Landtagswahl was für das Land das Beste ist und bei einer Kommunalwahl für Kreis/Stadt besser ist. Denn es mag vielleicht für ganz NRW besser sein, wenn wir dei Flughäfen ausbauen, aber ob das für die anliegenden Städte der Fall ist ist manchmal doch fraglich. Wie soll ich den als Abgeordneter in beiden Gremien unabhängig von dem Reflektionspunkt des einen im anderen entscheiden ?


mfg

Silberheim
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 11:04
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AW: Mandat in zwei Gremien !?

Rechtlich ist BeneQ uneingeschränkt zuzustimmen.

Rechtspolitisch kann es imho nicht angehen, daß eine Vernunftentscheidung alleine von einem egoistischen Standpunkt aus getroffen wird.

Das Flughafenbeispiel ist da sehr schön. Natürlich mag keine Stadt (wenige merkwürdige Ausnahmen, wie Hof mal außer Acht gelassen) einen Flughafen haben, weil dieser Lärmbelästigung und sinkende Grundstückpreise nach sich zieht.
Es ist also ein rein egoistisches Motiv eines Stadtrats, einen Flughafen abzulehnen.
Was passiert nun, wenn ein Ratsmitglied auch im Landtag über den Flughafen mit entscheiden muß?
Es wird zunächst seine kommunalegoistischen Beweggründe versuchen einzubringen und damit dazu beitragen, daß wirklich alle Interessengruppen in einem Land auch im Landtag vertreten werden.
Es wird außerdem die logischen Gründe der Vernunft, die für einen bestimmten Standort sprechen, aus erster Hand hören und diskutieren können.
Schließlich kann er seine so gewonnenen Erkenntnisse auch in den Stadtrat einbringen, entweder um dort für einen Sieg der Vernunft zu werben, oder, wenn sich die Landtagsentscheidung als unvernünftig (auch da gibt es diverse Egoismen) herausstellt, um eine gute Strategie gegen diese Entscheidung zu beraten.
Wie gesagt, ich finde,daß solche Doppelbemühungen die Transparenz und Kommunikation stärken KÖNNEN.
Und btw: Wenn so jemand schon als Berufspolitiker unterwegs ist, warum soll er nicht etwas mehr für sein Geld tun (Stadtratsmitglieder erhalten schließlich "nur" Aufwandsentschädigungen, weshalb eine Bereicherungsabsicht eher auszuschließen ist.)
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