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Listenverbindungen-Überhangmandate- HILFE

Dies ist eine Diskussion zu Listenverbindungen-Überhangmandate- HILFE innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 25.03.2009, 18:04
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Listenverbindungen-Überhangmandate- HILFE

Halli Hallo ihr Lieben!
Folgende Frage: Kann mir bitte jmd erklären, wie die Überhangmandate zustande kommen, bzw. was das mit den Listenverbidungen zu tun hat? Wie würde sich eine Abschaffung der Listenverbindungen darauf auswirken...
1. § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 674) verletzt Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.
ich versteh aber den zusammenhang von listenverbindungen und überhangmandaten nicht...auch weiss ich nicht genau, was das mit dem personalierten Verhältniswahlrecht zu tun hat...
bitte um hilfe...

ich häng in der materiellen begründetheit in der geeignetheit fest, da ich nicht weiss, was für einen zweck es erfüllt, wenn die listen abgeschafft werden...und in den kommentaren finde ich dazu nichts...da steht nur, dass die listenbildng verfassungsgemäß ist, jedoch nicht, was bei der abschaffung passieren würde...
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