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Landesverfassungsgericht bei einer VB

Dies ist eine Diskussion zu Landesverfassungsgericht bei einer VB innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 16:27
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Landesverfassungsgericht bei einer VB

Hallo zusammen,

ich hab ein kleines Problem bei der Zulässigkeitsprüfung
und zwar geht es um eine VB gegen ein Landesgesetz und es ist ausdrücklich gesagt, dass KEIN Landesverfassungsgericht gegeben ist.
Ich versteh nur nicht ganz wo sich das nun auswirkt???

bei der Zuständigkeit des BVerfG? Rechtswegserschöpfung? Subsidiarität?


bin dankbar für hilfe und anregungen



gruß Jay
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 17:12
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AW: Landesverfassungsgericht bei einer VB

Zitat:
Zitat von Jay187 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich hab ein kleines Problem bei der Zulässigkeitsprüfung
und zwar geht es um eine VB gegen ein Landesgesetz und es ist ausdrücklich gesagt, dass KEIN Landesverfassungsgericht gegeben ist.
Ich versteh nur nicht ganz wo sich das nun auswirkt???

bei der Zuständigkeit des BVerfG? Rechtswegserschöpfung? Subsidiarität?


bin dankbar für hilfe und anregungen



gruß Jay
Wäre wohl in der Subsidiarität anzusprechen, da die VB ja ultima ratio ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 10:38
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AW: Landesverfassungsgericht bei einer VB

Dank dir.

hab bei Wikipedia unter Verfassungsbeschwerde auch sowas gehabt.
da heißt es "Auch hier gilt der Gedanke der Subsidiarität, so dass zunächst zu prüfen ist, ob das Recht vor dem Landesverfassungsgericht geltend gemacht werden kann."

allerdings wurde dieser Satz unter dem Begriff Komunen geführt weshalb ich mich nicht so sicher war.


Falls jemand doch noch eine andere Meinung vertritt freu ich mich auch über weitere Antworten

gruß Jay
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  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 15:24
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AW: Landesverfassungsgericht bei einer VB

Meiner Meinung nach ist bei dem Hinweis im Sachverhalt auf die Prüfung der Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts nicht weiter einzugehen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 20:27
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AW: Landesverfassungsgericht bei einer VB

Wenn dann würde ich es eh einfach nur in einem Satz erwähnen. In der Vorlesung hatten wir es nicht wirklich oder ich habs einfach nicht mitbekommen. Wusste einfach nur nicht sorecht wohin damit, da ich mir eben mehrere Punkte vorstellen konnte wo ich es unterbringen könnte
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