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Land schließt völkerrechtlichen Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Land schließt völkerrechtlichen Vertrag innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 17.01.2012, 18:02
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Land schließt völkerrechtlichen Vertrag

Hallo an alle, ein Bundesland kann doch auch einen völkerrechtlichen Vertrag schließen. Normalerweise muss ja immer der Bundestag mit einem Zustimmungsgesetz zustimmen und dann ratifiziert der Bundespräsident diesen Vertrag. Wenn jetzt aber das Land einen völkerrechtl. Vertrag schließen will, muss dann in diesem Fall der Landtag zustimmen? Danke.
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Alt 20.01.2012, 11:25
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AW: Land schließt völkerrechtlichen Vertrag

Gem. Art 32 Abs. 3 GG dürfen die Länder im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz auch völkerrechtliche Verträge abschließen, wozu sie allerdings der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen (= Wirksamkeitsvoraussetzung). Das Verfahren muss dann in der betreffenden Landesverfassung geregelt sein (in aller Regel muss der Landtag zustimmen, vgl. z.B. Art 103 Abs. 2 der Hessischen Landesverfassung).
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