Dies ist eine Diskussion zu Kulturkrieg innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Kulturkrieg Inweiweit ist es zulässig sich an einer hier fremden Kultur zu orientieren? Sind verfassungsrechtlich Bestrebungen erlaubt, die darauf abzielen hier eine andere Kultur zu etablieren? Ich weiß das sind schwammige Fragen, aber da ich keine Ahnung habe wie lt. Grundgesetz die Grenzen abgesteckt sind frage ich einfach mal so ins blaue hinein... Danke! |
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| AW: Kulturkrieg was willst denn unter "deutsche kultur" verstanden wissen...? |
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| AW: Kulturkrieg Das musst Du schon genauer definieren. Einerseits gilt die Freiheit der Religion und der Weltanschauung, andererseit dürfen dadurch Grundrechte, andere Rechte und die FDGO nicht verletzt werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kulturkrieg Zitat:
Wieviel der "deutschen Kultur" sich am Grundgesetz orientiert, sei mal dahingestellt. Man kann aber sicherlich sagen, daß das Grundgesetz in den letzten 62 Jahren einen erheblichen Einfluß auf die Kultur im Deutschland seit 1949 gehabt hat. Oder anders ausgedrückt: der rechtlich relevante Teil der deutschen Kultur ist das, was im Grundgesetz steht. Zitat:
Eine Behauptung, wie sie von manchen CDU/CSU-Politikern gelegentlich mal geäußert wird, daß das Christentum in Deutschland eine Sonderrolle einnehme, ist verfassungsrechtlich z.B. nicht zu halten - das Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit für alle Glaubensrichtungen und verbietet Diskriminierung aufgrund der religiösen Überzeugung. Das wiederum ist etwas, daß die deutsche Kultur der letzten Jahrzehnte deutlich von vielen anderen Kulturen auf dieser Welt unterscheidet. Zitat:
Am Rande angemerkt: eine bessere Kultur als die Idee von Freiheit und Menschenrechten gibt es nicht. Sie ist allen anderen Kulturen auf dieser Welt weit überlegen. Um nicht zu sagen: sie ist die einzige akzeptierbare Kultur. Diese Kultur wird in Deutschland vor allem vom Grundgesetz repräsentiert.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Kulturkrieg Überhaupt nicht. Das Grundgesetz schützt Rechte und Strukturprinzipien. Eine bestimmte "Kultur" wird nicht vorgegeben. |
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| AW: Kulturkrieg Grundgesetz - Präambel - Artikel 1 Abs. 2 - Artikel 8 Abs. 1 - Artikel 9 Abs. 1 - Artikel 11 Abs. 1 - Artikel 12 Abs. 1 - Artikel 16 Abs. 2 - Artikel 20 Abs. 1 (Deutschland) - Artikel 33 Abs. 1, Abs. 2 - Artikel 38 Abs. 1 - Artikel 74, Satz 5 - Artikel 116 - Artikel 146 Auf welche Kultur sich das Grundgesetz bezieht, kann man gut erkennen.
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Kulturkrieg Zitat:
Wenn wir juristisch korrekt argumentieren wöllten, dann müssten wir wohl erstmal fragen, was Kultur eigentlich ist. |
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| AW: Kulturkrieg Wenn im Grundgesetz vom "deutschen Volk" oder "Deutscher" die Rede ist, dann ist dies ebenfalls unzweifelhaft mit der deutschen Kultur verbunden. Es ist ja wohl unbestritten, daß wir Deutschen eine Kultur besitzen die auf 8000 Jahre zurückzuführen ist, auch wenn das heutige Weltbürger nicht schmeckt! Zitat:
Selbsterklärend! Zitat:
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Kulturkrieg Naja, ich weiß ja nicht, ob die bloßes Existenz des Institutes des Deutschengrundrecht irgendwas darüber aussagen will, ob das GG eine gewisse Kultur vorschreibt. Schließlich ist man ja seitens BVerfG so weit, dass man den Schutz für Nichtdeutsche dann über Art. 2 konstruiert. Art. 74 I 1 Nr. 5 GG -weggefallen-. Nen Satz 5 oder nen Absatz 5 hab ich nicht gefunden ![]() Von Kultur gibt es sicherlich mehrere Definitionen. Welche legen wir unserer Diskussion zu Grunde? |
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| AW: Kulturkrieg Zitat:
Zitat:
Im Satz 5, der gestrichen wurde, steht wortwörtlich das, was ich bereits zitiert hatte. Ich stelle also fest, daß sich die Legislative der Bundesrepublik Deutschland von den Prinzipien des Grundgesetzes immer weiter entfernt! Zitat:
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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