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Können Bundesländer abweichende Regelungen treffen von einem Gesetz?

Dies ist eine Diskussion zu Können Bundesländer abweichende Regelungen treffen von einem Gesetz? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 16.08.2010, 15:54
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Unhappy Können Bundesländer abweichende Regelungen treffen von einem Gesetz?

Folgendes Problem..
Ich schreibe gerade an meiner Hausarbeit im Öffentlichen Recht (2. Semester)

Im Sachverhalt geht es darum, dass eine Fraktion im Bundestag einen Gesetzesentwurf eingebracht hat, zum "verbesserten Schutz des Eigentums".

Nun lauten die ersten beiden Aufgaben folgendermaßen:

1. Können die Bundesländer von diesem Gesetz, sofern es beschlossen werden sollte, abweichende Regelungen treffen?
2. Prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs.

Also bei 2. ist ja völlig klar was man tun muss. Meine Frage ist aber, dass ich irgendwie bei Aufgabe 1 die Gesetzgebungskompetenzen prüfen "will". Dann stellt sich mir aber die dabei dann die Frage, ob diese Prüfung denn einfach so da "alleine stehen" kann. Denn die Gesetzgebungskompetenz ist ja eig. ein Prüfungspunkt der Verfassungsmäßigkeit.

Ich bin total verzweifelt. Diese Fragestellung bei der ersten Aufgabe...verunsichert mich total :S Ich bin also komplett ratlos was ich da nun prüfen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

und wenn nähere Angaben zum Sachverhalt notwendig sind, kann ich die auch gerne machen.

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 00:01
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AW: Können Bundesländer abweichende Regelungen treffen von einem Gesetz?

Die Aufgaben und das Problem mit Aufgabe 1 hab ich auch. Hast du schon irgendwas rausbekommen? Die anderen Aufgaben sind ja verständlich. Aber diese geht mir soch sehr auf den Keks ..

lg
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Stichworte
abweichenderegelungen, bundesländer, gesetzgebungskompetenz, Öffentlichesrecht, verfassungsmäßigkeit

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