Dies ist eine Diskussion zu Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde Folgendes Problem: Es geht darum, ob das Festlegen einer Gehaltsobergrenze ein Eingriff in die Grundrechte darstellt. In Frage kommen bekanntlich Art. 12 I, 14 I GG. Nun wissen wir ja, dass Gewinnabsichten bzw. Erwerbschancen etc. nicht von Art. 14 I GG erfasst werden. Mein Frage ist nun, ob ich den Art. 14 I GG im Rahmen einer Hausarbeit schon bei der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung in der Beschwerdebefugnis bei der Zulässigkeit ablehnen oder erst bei der Begründetheit im Schutzbereich zusammen mit den Streit der daraus folgt vernenein soll. Danke! |
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| AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde Hi, ich denke, es kommt darauf an, welche Schwerpunkte der Fall hat. Wenn er mehrere wichtige Problemen erfasst, dann solltest du kurz bei der Zulässigkeit erwähnen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann prüfe bei der Begründetheit, am besten erst nach den primären Grundrechten. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. |
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| AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde Danke! Ich hab es jetzt problemorientiert gemacht Mir schließt sich aber eine zweite Frage an: In meinem Sachverhalt wird ein Gesetz zur Begrenzung von Gehältern erlassen. Im Gesetzeswortlaut heißt es da unter anderem: "Abweichende Verträge[solche die über der Gehaltsobergrenze liegen] werden durch dieses Gesetz zum 01.01.2010 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Anpassung erfolgt von Gesetzes wegen." Liegt hier ein Fall der echten/unechten Rückwirkung vor? Eventuell eine unechte? |
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| AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde Nein, aber es liegt darin ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit. |
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| AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde Inwiefern, wenn das Vermögen bzw. auch die Aussicht auf solches nicht vom Schutzbereich des Art. 14 I GG erfasst ist? Oder meinst du das nur bezogen darauf, dass Art. 14 I GG in der Hausarbeit angesprochen werden muss, aber durch den entsprechenden Streit negativ in der Begründetheit abgelehnt wird. Ich beziehe mich bei der Eigentumsproblematik nur auf das Gehalt welches Person X abhanden geht. Mir ist aber Klar, dass dieser oben zitierte Satz auch entwas zu bedeuten haben muss, deshalb dachte ich auch an Rückwirkung. Danke für alle Anregungen! |
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| AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde |
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| AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde Zitat:
Ich habe aber noch mal allgemeinen eine etwas andere Frage. Ich beschäftige mich gerade mit der Frage, ob fremdländische staatsgewalt nun auch gebunden oder grundrechtsberechtigt ist. Konkret geht es darum, dass eine Kapitalgesellschaft zu 100 % im Eigentum eines nicht deutschen Staates ist. Ist das nun genauso zu stellen wie eine ausländische Privatperson oder gilt hier anderes. Es dazu verdammt wenig Information. Danke für die Hilfe. |
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