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Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Dies ist eine Diskussion zu Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:20
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Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Folgender Sachverhalt:

A hat einen Betrieb und muss eine Zwangsabgabe an einen Fonds entrichten. Dagegen klagt er und beruft sich auf diverese GR.
Als er beim BVerwG mit seiner Anfechtungsklage verliert, erleidet er einen Herzinfarkt und stirbt.
Sein Sohn B übernimmt den Betrieb und klagt nun vor dem BVerfG.

Meine Frage: Kann B einfach so die Klage von seinem Vater A übernehmen und beim BVerfG sich auf die Verletzung seiner der Grundrechte berufen, die auch schon sein Vater angegeben hat? Welche §§ sind da einschlägig?
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Alt 26.08.2009, 14:34
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AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Das kommt darauf an, wer tatsächlich klagt.

Wenn A seine eigenen Grundrechte geltend gemacht hat, wird B wohl den Rechtsweg erneut ausschöpfen müssen.

Allerdings können die Verfahren auch lediglich von A als Vertreter des Betriebes durchgeführt worden sein, wenn dieser eine eigene Rechtspersönlichkeit hat (auch juristische Personen können sich auf bestimmte Grundrechte berufen), in diesem Fall könnte B als Erbe und neuer Eigentümer oder insg. Vertretungsberechtigter nun vor dem BVerfG klagen, da der eigentliche Kläger, der Betrieb, den Rechtsweg ausgeschöpft hat.

Gruß
Dea
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 14:48
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AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Hmm, ist aus dem Sachverhalt schwer zu entnehmen.
B erbt auf jeden Fall das Vermögen seines Vaters und reicht eine ordnungsgemäße Begründung und detaillierte Ausführungen zu den von ihm (B) behaupteten Grundrechtsverletzungen: Art. 12,14 und 3 I GG


Aber eine juristische Person kann sich ja nicht auf Artikel 12 berufen?!
Ich will da kein unnötiges Fass aufmachen in meiner HA, aber ich find das Ganze halt etwas problematisch


Für mich klingt das so, als hätte A persönlich geklagt und nicht als Stellvertretung für seinen Betrieb, aber dann müsste ich ja die HA gar nicht schreiben, weil der gute B erstmal vors BVerwG müsste...
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  #4 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 14:28
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AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Nochmal ne kleine Frage:

Was ist eine Indienstnahme und ist der Fall mit der CMA eine Indiestnahme der Bauern durch den Staat bzw. den Absatzfonds?!

Um Antworten wäre ich sehr dankbar!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 16:02
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AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Hallo!
ich schreibe auch die hausarbeit!!!
darf ich mal fragen, wie du das jetzt gemacht hast mit art.12??also für mich klagt B gegen das gesetz und den darin versehenen fonds!einen rechtsweg muss er da nicht ausschöpfen aber weisst du wie das mit art.12 ist???

liebe grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 18:27
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AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Ich hab den Art. 12 I ganz normal durchgeprüft. Oder was meinst du?!
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  #7 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 11:09
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AW: Kleine Frage zur Zulässigkeit bei GR

Ich meine damit, dass ich gerne wissen möchte, ob der Art.12 durchgeht oder nicht....???
um eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!
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