Dies ist eine Diskussion zu Kleine Anfrage - Missbrauchsverbot innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Kleine Anfrage - Missbrauchsverbot angenommen, die Bundesregierung bekommt eine Kleine Anfrage nach § 104 GOBT gestellt und sie hält diese für missbräuchlich. Demnach eröffnet sich ihr der Weg eines Organstreits, nur krieg ichs nicht ganz gebacken, welche Rechte von ihr verletzt oder gefährdet werden, wenn sie gezwungen wäre, diese einigen Parlamentariern zu beantworten. -> betrifft die Zulässigkeitsvoraussetzung der Antragsbefugnis. Klar, der Grundsatz ver Organtreue ist verletzt, aber reicht das, um die Antragsbefugnis zu bejahen. Im Prüfungspunkt Notwendiger Antragsinhalt muss man ja auch die spezifische Norm verletzten Verfassungsrechts, die sich aus dem Sachvortrag ergibt, angeben können? Brauche dringend ein paar externe Ideen, wäre sehr dankbar. Grüße jcm |
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| AW: Kleine Anfrage - Missbrauchsverbot Na, ich würd halt anhand abstrakter Normenkontrolle prüfen, dann haste das Problem net. |
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| Eine abstrakte Normenkontrolle kann man zur Überprüfung einer Norm heranziehen, aber doch nicht, wenn Abgeordnete des Parlaments eine Kleine Anfrage der BReg stellen und diese sie als mißbräuchlich ansieht und deren beantwortung ablehnt. Es geht ja in dem Fall nicht um eine Verfassungswidrigkeit einer GOBT Norm, sondern tatsächlich um eine Anfrage, die die Grenzen einer Antwortpflicht seitens der Regierung überschreitet. |
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| AW: Kleine Anfrage - Missbrauchsverbot Also wenn es im Sachverhalt heißt die BReg will die Norm überprüfen, geh ich davon aus, dass eine abstrakte Normenkontrolle gesucht ist. |
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| AW: Kleine Anfrage - Missbrauchsverbot ...für die Überprüfung der Norm xy mag das zutreffen, aber nicht wenn sie noch ausserdem geltend macht, dass die Anfrage missbräuchlich sei. Eine Anfrage ist keine Norm, da gelten andere Zulässigkeitsbedingungen. |
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