Dies ist eine Diskussion zu Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Mir ist gerade mal so aufgefallen, dass es den § 15 GVG nicht mehr gibt - "entfallen". - "Gerichte sind Staatsgerichte" Damit ist ja auch der § 16 GVG nicht anwendbar. - "Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden". Und der fast gleichlautende § 101 GG ist dann ebenso hinfällig. - "(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden". Kein Staatsgericht,= keine gesetzlichen Richter. ![]() Keine gesetzlichen Richter,= Privat oder Ausnahmegerichte. ![]() Privat oder Ausnahmegerichte,= unzulässig, rechtswidrig. ![]() Was in himmels Willen, habe ich da jetzt nicht bedacht, um mich des rechtsgültigen, gesetzlichen Richters in der BRD, dennoch zu versichern ?? ![]() Bin gespannt. ![]() |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Entweder stellst du dich dumm oder du bist es: wieso sollte Art. 101 GG dadurch hinfällig werden, dass gleichlautende, überflüssige Normen des GVG entfallen sind? Das ist doch völliger Blödsinn. |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Meine Frage war ganz deutlich; ob es unter den gegebenen, rechtlichen Umständen, überhaupt noch gesetzliche Richter geben kann. Und vor allem, wenn ja, warum, wodurch, weswegen ?? |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Der gesetzliche Richter wird durch Art. 101 GG garantiert, durch die Verfahrensrechte bestimmt und vom BVerfG durchgesetzt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Wenn du das nicht verstehen willst, können wir dir hier auch nicht weiterhelfen. |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Zitat:
Art. 15 GVG = (weggefallen) ...Und welche "bestimmten Verfahrensrechte" meinst Du ?? Mir ist da keines bekannt. Kannst Du diese mal benennen ?? Na da bin ich ja mal sehr gespannt...!? Das GG kann diesbezügl. rein garnichts "garantieren", was es definitiv nicht gibt. ..Falls doch, wo denn ?? ...Ja wo sind denn die Staatsgerichte ?? ![]() Wo ist den der "gesetzliche Richter" ohne Staatsgericht ?? ![]() Genau! Am Privat oder Ausnahmegericht, welches wie schon gesagt und auch in Gesetzen steht, unzulässig und rechtswidrig ist. Ich habe die Gesetze nicht gemacht. Mir ist da etwas sehr haarsträubendes aufgefallen, welches ich nur mit Angabe der dazugehörigen Gesetze wiedergebe. |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Du redest wirren Unsinn, mehr lässt sich dazu nicht sagen. Mit Verfahrensrechten ist gemeint: GVG, StPO, ZPO, SGG, VwGO, FGO, ArbGG. Aber ich bezweifle, dass du in der Lage bist zu verstehen, was ich dir sagen wollte. Offenbar bist du einer Art Wahn verfallen, dass du der einzige bist, der irgendwelche verfassungsrechtlichen Epiphanien erlebt. Man kann nur hoffen, dass sich dein Zustand bessert. |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Genau zu diesem Thema hatte ich mich mal an mein zuständiges Amtsgericht gewandt, genauer gesagt, an den Präsidenten des Amtsgerichts, und bekam Antworten. In meiner Frage bezog ich mich auf Artikel 101 GG, § 16 GVG und die Ernennungsurkunde zum gesetzl. Richter in der Bundesrepublik. Hier die Antworten: Sehr geehrter Herr ..., zu Ihrer Anfrage vom 05.07.2009 teile ich Ihnen mit, dass die Ernennungsurkunde als solche dem Richter ausgehändigt wird. Falls es Ihnen um die Wirksamkeit der Ernennung geht, kann das anhand der Personalakte nachgewiesen werden. Bevor ich die Erteilung einer Auskunft aus der Personalakte prüfe, müsste ich aber bitte zunächst etwas genauer wissen, worum es in der Sache geht. Mit freundlichen Grüßen (...) Präsident des Amtsgerichts" Darauf antwortete ich. Dann Rückantwort: "Sehr geehrter Herr ..., nun ist mir Ihr Anliegen klar. Der Anspruch, die wirksame Ernennung zu prüfen, ändert aber nichts daran, dass die Originalurkunde dem Richter ausgehändigt worden ist. Einen Anspruch, dass Sie das Original gezeigt bekommen, erkenne ich nicht. Aus der Personalakte ergibt sich nicht nur der Inhalt der Urkunde, sondern auch das Datum der für die Wirksamkeit erforderlichen Aushändigung. Insgesamt also sämtliche Angaben, die Sie benötigen. Ich rege an, dass Sie sich mit dem zuständigen Richter in Verbindung setzen und Ihr Anliegen schildern. Mit freundlichen Grüßen (...) Präsident des Amtsgerichts" Danach setzte ich mich mit dem zuständigen Richter in Verbindung, der mir mein Ansinnen mit Nichtstun quittierte. Mein Dank an den Präsidenten für seine Hilfsbereitschaft!
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Wie heißt es in Casablanca so schön: das ist sicher der Beginn einer wunderbaren Freundschaft! Natürlich nur, wenn Hendrik und Jurafist nicht ohnehin Doppelaccounts sind. |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Erstens, ließe sich das durch die Administration des Forums herausfinden. Zweitens, habe ich das nicht nötig. Und Drittens, habe ich den Verdacht, daß du paranoid bist. Immerhin hast du dich nach fünf Jahren getraut, mit der Nazi-Keule auf mich einzuschlagen und mir jetzt einen Doppelaccount vorzuwerfen. Mach ruhig weiter so! Dein Freund "Lectorneon" hat sich ja bereits aufgrund meiner Nachricht an ihn aus dem Staub gemacht - aus Angst, juristisch verfolgt zu werden.
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Das klingt ja enorm gefährlich. |
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