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"kann"-Vorschrift

Dies ist eine Diskussion zu "kann"-Vorschrift innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 02.04.2009, 09:58
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"kann"-Vorschrift

Hallo!

Gehen wir von folgendem fiktiven Gesetz aus:

"Behörde X kann mit Einvernehmen des Ministeriums Y die Vorkehrungen Z treffen"

Wenn ich dieses Gesetz nun auf seine Verfassnugsmäßigkeit prüfen möchte, was muss ich beachten? Ist die Prüfung dieselbe, als wie wenn vom Gesetz direkt die Vorkehrung Z getroffen werden würde?

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2009, 10:16
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AW: "kann"-Vorschrift

Gut in diesem Fall gibt es keine weite Spanne von Entscheidungen, sondern nur eine (Z), zB das Parken zu erlauben oder nicht (ja oder nein).

Die Entscheidung wurde auch noch gar nicht getroffen, zu prüfen wäre nur dieses Gesetz. Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass die Verfassungsmäßigkeit von Z zu prüfen wäre? Wenn dies nicht verfassungsgemäß wäre, dann wäre die Menge der verfassungsgemäß zulässigen Entscheidungen ja nur, die Entscheidung nicht zu treffen. Welche Konsequenzen hätte das dann für die Norm?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.04.2009, 11:22
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AW: "kann"-Vorschrift

Zitat:
Zitat von BeneQ
Der Schwerpunkt der Prüfung liegt dann auf der Rechtmäßigkeit der Entscheidung an sich, nicht der Ermächtigungsgrundlage.
Damit ich es auch richtig verstanden habe: Wenn nur das Gesetz zu prüfen wäre und noch keine Ermessens-Entscheidnug getroffen wurde, dann wäre also der Rahmen des Ermessens festzustellen bzw. alle in Betracht kommenden Entscheidungsmöglichkeiten zu prüfen? Danke übrigens.
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