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Hilfe zu konkretes Normenkontrollverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe zu konkretes Normenkontrollverfahren innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 21.03.2010, 17:11
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Hilfe zu konkretes Normenkontrollverfahren

Hallo,
ich hoffe jmd. kann mir helfen.

geht um folgendes :

Ein Richter des Verwaltungsgerichtes hält ein Gesetz für verfassungswidrig und setzt das Verfahren aus und legt dem BVerfGe die Frage vor ob das Gesetz mit dem GG vereinbar ist.
Der Richter hat dies aber getan ohne seine Kammerkollegen ( 2 Berufsrichter, 2 Laienrichter) zu fragen.

Jetzt bin ich bei der Vorlageberechtigung und frage mich ob diese zulässig ist. Eigentlich dürfen bei Kollegialgerichten nur die komplette Kammer eine Vorlage ans BVerfGe schicken oder?
Gibt es da trotzdem einen Ansatz mit dem ich die Vorlageberechtigung bejahen kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 14:53
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AW: Hilfe zu konkretes Normenkontrollverfahren

Da wird man doch wohl sicherlich gut argumentieren können- in jede Richtung. Allein der Wortlaut (den ich jetzt nicht zur Hand hab) spräche wohl auch für den jeweiligen Richter. Da steht ja auch nicht "Spruchkörper" in der Norm.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 15:14
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AW: Hilfe zu konkretes Normenkontrollverfahren

Vorlageberechtigt ist grundsätzlich nur das Gericht in der vollen Besetzung.

Ausnahmsweise kann es ein einzelner Richter sein, wenn er die Entscheidung, für die die Vorlagefrage erheblich ist, alleine zu treffen hat.

Näheres hierzu in den bekannten GG-Kommentaren.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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