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Hausarbeit Staatsrecht II, Grundrechte

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Staatsrecht II, Grundrechte innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 23.03.2010, 13:53
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Hausarbeit Staatsrecht II, Grundrechte

Hallo
ich schreib grad an der HA und komm nicht weiter. Viell. kann mir einer helfen.
Es geht darum, dass die BReg aufgrund von 2 Studien Schokoladenzigaretten per Gesetz ("SchoZiG") verbieten lassen möchte. Die Studien belegen, dass der Konsum von Schoko und Kaugummizigaretten Kinder und Jugendliche später eher zum Rauchen verleiten als Kinder, die solche nicht gegessen haben.
Die BReg lässt ne private RA-Kanzlei den Gesetzentwurf ausarbeiten. § 1 SchoZiG: Der Verkauf von Schokoladenzigaretten ist verboten!
Die Firma FSM GmbH stellt ausschließlich Schokoladenzigaretten her und möchte eine VB erheben.
Frage: Welche GR kann ich prüfen?
Art. 12 I GG
Art. 3 I GG (weil lediglich Schokozigaretten verboten werden sollen, obwohl Kaugummizigaretten ebenfalls die Wahrscheinlichkeit erhöhen).
Art. 2 I GG nicht, weil Art. 12 I einschlägig ist (hab ich zumindest so)

Danke für eure Hilfe
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Alt 23.03.2010, 13:59
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AW: Hausarbeit Staatsrecht II, Grundrechte

Na da haste doch schon gute Vorstellungen. Is auch ein Klassiker dieser Fall, ok- noch klassischer wärs, wenn die Firma im europäischen Ausland ansässig wär, aber so...auch gut.
Wo hast du denn jetzt eigentlich Probleme?
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 14:06
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Die 60.000 Zeichen vollzukriegen. Bin bei 23.000 und muss "nur" noch den Art. 3 prüfen.
Der Bearbeitervermerk sagte, dass man von der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ausgehen soll und Art. 14 nicht prüfen soll (wäre eh im Schutzbereich rausgeflogen)
Naja. Gibts da iwo Stolperfallen, oder hab ich noch was übersehen?
Die FSM GmbH sagt, dass, wenn es so weiter gehe auch noch Schokoweihnachtsmänner verboten werden, weil nicht auszuschließen sei, dass der Konsum zu Kannibalismus führe.
Und man könne sich unter Volksgesundheit nix vorstellen (SchoZiG: Gesetz zum Schutz der Volksgesundheit vor Gefahren von Schokoladenzigaretten)
AUßerdem gebe es andere Möglichkeiten, wie gesetzl. Werbebeschränkungen
und der Gesetzgeber mehr und mehr zum Gesetznehmer werde.. Außerdem äßen auch gern Erwachsene diese Schokozigaretten..

Hab ich iwo nen GR übersehen, welches ich prüfen kann?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 13:47
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AW: Hausarbeit Staatsrecht II, Grundrechte

Hat mir jemand ne Idee..
und zwar hab ich bei Art. 3 die neue Formel angewendet. Jedoch fehlt mir die legitime Zwecksetzung. Mir fällt kein Grund für einen legitimen Zweck ein, der die Ungleichbehandlung rechtfertigen würde
Warum sollen Kaugummizigaretten nach wie vor verkauft werden dürfen, wo hingegen Schokozigaretten verboten werden, obwohl ne Studie bewiesen hat, dass beides zum Rauchenv erleitet.

Hilfe...(
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  #5 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 15:46
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AW: Hausarbeit Staatsrecht II, Grundrechte

Wenn kein legitimer Zweck gegeben ist, dann ist doch eine Verletzung des Art. 3 gegeben
Aber Kaugummi kann uU nicht so schädlich für die Zähne sein
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Alt 25.03.2010, 16:11
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AW: Hausarbeit Staatsrecht II, Grundrechte

ICh weiß schon, dass dann Art. 3 verletzt ist.
Dachte nicht, dass ich schon beim legitimen Zweck scheitern werde
Aber wenn dem so ist, bitte.^^
Ich hab noch ne Frage in die Runde
Die BReg. hat den Gesetzesentwurf outgesourct. Ne private RA-Kanzlei hat das Gesetz entworfen und es wurde 1 zu 1 übernommen.
Ist das Gesetz dann formell zustande gekommen oder brauch ich ab da n Hilfsgutachten? Weil ich glaube wo gelesen habe, dass der zuständige Minister das nicht 1 zu 1 übernehmen darf, lediglich als Vorlage benutzen darf.
Weiß dazu jemand was.
Is bestimmt ne ANspielung auf das BMWi "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes"..
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Alt 25.03.2010, 17:01
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Wenn du bei Entscheidung dieses Streits zu dem Ergebnis kommst, dass die BReg das nicht so hätte übernehmen dürfen, dann gehts hilfsgutachterlich weiter, klar
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Alt 24.09.2010, 18:52
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gibt es den threadsteller noch ?
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Alt 24.09.2010, 19:19
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Hallo Steph_87,

kann dir zwar nicht deine Hausarbeit lösen, doch zwei kleine Hinweise:

Der 4. Leitsatz des BVerfGE 90, 145 lautet: 'Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseits unterschiedlich regeln.'

Außerdem aus 'Welt Online' vom 31.05.2007: 'Wie das Ministerium für Gesundheit in Dublin mitteilt, hat das Parlament in Irland Süßigkeiten in Form von Zigaretten verboten. Ebenso wurde der Verkauf von Päckchen mit weniger als zehn Zigaretten untersagt. Irland ist im Kampf gegen den Tabakkonsum Vorreiter in der Europäischen Union. - Irland hat am diesjährigen Weltnichtrauchertag neue Verbote beschlossen, die Minderjährige vom Rauchen abhalten sollen. Der Verkauf von Päckchen mit nur zehn Zigaretten sowie von Süßigkeiten, die Zigaretten und anderen Rauchwaren nachempfunden sind, wurde untersagt, wie das irische Gesundheitsministerium in Dublin am mitteilte. „Das Verbot von Päckchen mit zehn Zigaretten ist ein wichtiger Faktor, um Menschen, insbesondere Kinder, vom Rauchen abzuhalten“, erklärte der Staatssekretär für Gesundheit und Kinder, Sean Power. Schließlich müssten Kinder mehr Geld ausgeben, um das Rauchen auszuprobieren, wenn nur größere und damit teurere Packungen verkauft würden.'

Hoffe, du kannst noch mehr aus diesen Quellen für deine Hausarbeit daraus 'saugen'.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (24.09.2010 um 19:28 Uhr). Grund: Ergänzung
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Alt 04.10.2010, 19:07
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HI ich hab da mal kurz ne Frage..ich schreibe zur zeit an der gleichen HA und bin fast fertig.. jedoch komm ich bei der Angemmessenheitsprüfung bei der Verhältnismäßigkeit nicht mehr weiter.. das ist ja so weit ich weiß immer der Schwerpunkt der gesamten Prüfung. Ich habe jetz einfach den Eingriff in Art 12 auf der ersten Stufe der "Drei-stufen-Theorie" angesiedelt und gesagt, dass dieser Eingriff bereits bei vernünftigen Erwägungen gerechtfertigt ist. ich versuche jetz also die interessen der Schokozig.fabrik mit der Volksgesundheit in praktische Konkordanz zu bringen

Meine Frage : das ist doch ein ganz" frei zu formulierender" Teil.. ich schreibe da quasi um es mal platt auszudrücken meine Meinung hin ohne evtl Belege..( im internet findet man auch nciht sonderlich vielseitiges dazu )

wäre schön wenn ihr mir helfen könntet, vorallem auch die, die zufällig auch an diese HA sitzen

Vielen Dank im Voraus
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