Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Grundrechte innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Ich schreibe gerade an meiner Grundrechtehausarbeit und habe ein paar Probleme damit, wo ich die aufgeworfenen Fragen innerhalb der Verfassungsbeschwerde unterbringen soll. Inhaltlich geht es im Groben darum (ihr habt vielleicht schon davon gehört), dass der Bund ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verabschiedet hat, dass die Dienstanbieter (hier: "Alica") dazu verpflichtet, technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu kinderpornografischen Internetangeboten zu erschweren. Innerhalb dieses Gesetzes wird dem Bundeskriminalamt die Befugnis erteilt, sogenannte Sperrlisten zu verfassen, in der Zieladressen genannt werden, die Kinderpornografie enthalten. Diese sollen dann an die Dienstanbieter geschickt werden, die dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen sollen. Alica erhebt aus folgenden Gründen Verfassungsbeschwerde: -das BKA fehlt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion die Befugnis, Sperrlisten zu erstellen -Sperrmaßnahmen absolut unverhältnismäßig bzw. ungeeignet -Eigentum und Gewerbe werden unzumutbar beschränkt (es fehlt ein finanzieller Ausgleich) -Verstoß gegen das Zensurverbot aus Art. 5 I S. 3 Die Frage ist nun, wo genau ich ansprechen sollte, dass dem BKA diese Befugnisse nicht zukommen dürfen (oder eben doch) und welche Grundrechte genau in Betracht kommen. Hierbei dachte ich an Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit, Rundfunkfreiheit und ggf Fernmeldegeheimnis (?). Es wäre nett von euch, mir eure Gedanken mitzuteilen. Danke schon einmal im Voraus .Tina |
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| AW: Hausarbeit Grundrechte Hi Tina, du weißt bestimmt, dass die Prüfung der Verfassungsbeschwerde zwei Teilen hat, und zwar, I. Zulässigkeit und II. Begründetheit. Bei der Zulässigkeit prüfst du das Beschwerdegrund- Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung. Dort erwähnst du welche Grundrechte in Betracht kommen. Bei der Begründetheit prüft man einzelne Grundrechte und Verfassunsgmäßigkeit des Gesetzes: (formell) Gesetzgebungskompetenz und (materiell)Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - hier prüfst du Inhalt des Gesetzes, die oben genannte Gründe von Alica. Wenn du Hilfe bei der Aufbau brauchst, kann ich dir genaueres Schemata hinschreiben. Viel Glück! Munira |
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| AW: Hausarbeit Grundrechte Danke erstmal für die Antwort . Der Aufbau der Verfassungsbeschwerde ist nicht so das Problem. Ich wollte nur wissen, ob meine Gedankengänge "richtig" sind, also vor allem, ob ich die passenden Grundrechte gefunden habe, bzw. wo ich zum Beispiel hinschreibe, ob dem BKA zu viel Macht zu kommt. Klar, in der Begründetheit, und dann wohl am ehesten bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes oder? |
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| AW: Hausarbeit Grundrechte ich würde mit Art. 12 anfangen zu prüfen, danach Art. 14. Vermutlich betreibt Alica sein Netz um etwas zu verdienen. Dann würde ich Art. 14 ablehnen, da die Verdinstaussichten dem Art. 12 I zuzuordnen, denn Art. 12 schützt den Erwerb und Art. 14 I das Erworbene. Auf die Kinderpornoangebote des Alica wird durch die Sperrliste nur hinsichtlich seiner Verkaufschancen eingewirkt. Dies stellt aber nur eine ungesicherte Erwerbstaussicht dar und ist somit nicht von Art. 14 I geschützt. Danach kannst du auch Rudfunkfreiheit prüfen. BKA-Befugnis würde ich bei der Verhältnismäßigkeit prüfen. ob es denn Zweck erfüllt, geignet, erforderlich und angemessen ist. Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen. |
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| AW: Hausarbeit Grundrechte Zitat:
Hallo, Du schreibst die Rundfunkfreiheit prüfen? Die Bundesregierung hat doch in dem Bereich überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz. Zu Erklärung: Die Hausarbeit entspricht wortidentisch dem 1.Entwurf des Gesetzes Netsperren Kinderpornograhie (dem Entwurf, weil dann ja eine andere abgeänderte Vorlage beschlossen wurde. z.B. steht in der Änderung die Zentrallenfunktion des BKA drin, in diesem Entwurf aber nicht). Die Alica GmbH ist ein Dienstenbieter, ein Zugangsvermittler. Damit kein Inhsaltsanbieter - und daher ist die Informationsfreiheit nicht zu prüfen und auch nicht das Fernmeldegeheimnis. Und die Rundfunkfreiheit eben nicht, wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz (Art. 70 GG die Kompetenz liegt bei den Ländern). Eben hierfür gibts den Rundfunkstaatsvertrag. Meine Frage ist nur: Wo erwähnt die fehlende Kompetenz? Und den Hinweis auf den Rundfunkstaatsvertrag? In der formellen Verfassungsmäßigkeit? Stefan |
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